§ 294 Glaubhaftmachung
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/ZPO/294#abs-1 (1) Wer eine tatsächliche Behauptung glaubhaft zu machen hat, kann sich aller Beweismittel bedienen, auch zur Versicherung an Eides statt zugelassen werden.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/ZPO/294#abs-2 (2) Eine Beweisaufnahme, die nicht sofort erfolgen kann, ist unstatthaft.
Wird zitiert von 6.664 Entscheidungen zu § 294 ZPO →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- KG, 24.09.2020 – 2 U 93/19 .EnWG, 2 U 93/19 EnWG
- AG Hanau, 31.07.2020 – 32 C 136/20Zitiert von 1
- VG Ansbach, 04.07.2024 – AN 4 E 24.1196
- VG Cottbus, 09.12.2021 – 1 K 318/15, 1 K 621/12Zitiert von 1
- BGH, 11.04.2024 – IX ZB 22/23Begründung eines Antrags auf Wiedereinsetzung in versäumte Frist; Anforderungen an GlaubhaftmachungZitiert von 2
- OVG Berlin-Brandenburg, 07.07.2020 – OVG 10 S 30/20Zitiert von 3
Zuletzt entschieden
- OVG NRW, 23.09.2026 – 6 B 710/26Einstellung in den Polizeivollzugsdienst; fehlende Glaubhaftmachung der gesundheitlichen Eignung bei Asthma bronchiale Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- OVG NRW, 21.09.2026 – 19 E 618/25Anforderungen an die Glaubhaftmachung des Entstehens einer Terminsgebühr für außergerichtliche Erledigungsgespräche Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- OVG NRW, 21.09.2026 – 10 B 1020/26Erfolgloses Beschwerdeverfahren auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes bei verspätetem Wiedereinsetzungsantrag Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 294 ZPO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.