Gesetze / Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
GGArt 33
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/GG/33#abs-1 (1) Jeder Deutsche hat in jedem Lande die gleichen staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/GG/33#abs-2 (2) Jeder Deutsche hat nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amte.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/GG/33#abs-3 (3) Der Genuß bürgerlicher und staatsbürgerlicher Rechte, die Zulassung zu öffentlichen Ämtern sowie die im öffentlichen Dienste erworbenen Rechte sind unabhängig von dem religiösen Bekenntnis. Niemandem darf aus seiner Zugehörigkeit oder Nichtzugehörigkeit zu einem Bekenntnisse oder einer Weltanschauung ein Nachteil erwachsen.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/GG/33#abs-4 (4) Die Ausübung hoheitsrechtlicher Befugnisse ist als ständige Aufgabe in der Regel Angehörigen des öffentlichen Dienstes zu übertragen, die in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis stehen.
Permalink zu Abs. 5recht.nulegal.eu/gesetze/GG/33#abs-5 (5) Das Recht des öffentlichen Dienstes ist unter Berücksichtigung der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums zu regeln und fortzuentwickeln.
Wird zitiert von 10.216 Entscheidungen zu Art 33 GG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BVerfG, 12.06.2018 – 2 BvR 1738/12, 2 BvR 1395/13, 2 BvR 1068/14, 2 BvR 646/15 · Streikverbot für Beamte verfassungsgemäßZitiert von 88
- BVerfG, 15.12.1976 – 2 BvR 841/73Hergebrachte Grundsätze des Berufsbeamtentums; Entlassung eines Beamten auf Probe ohne Berücksichtigung der besonderen Umstände des FallesZitiert von 73
- BVerfG, 19.09.2007 – 2 BvF 3/02Obligatorische Teilzeitbeschäftigung im Beamtenrecht unvereinbar mit Art. 33 Abs. 5 GG (Normbestätigungsverfahren)Zitiert von 293
- VG Freiburg, 22.10.2020 – 13 K 1097/19Zitiert von 1
- BVerwG, 04.11.2010 – 2 C 16.09Zitiert von 947
- BVerwG, 04.11.2010 – 2 C 16/09Aufhebung der Ernennung eines Gerichtspräsidenten im Konkurrentenstreit; Verhinderung wirkungsvollen Rechtsschutzes
Zuletzt entschieden
- OVG NRW, 23.09.2026 – 6 B 710/26Einstellung in den Polizeivollzugsdienst; fehlende Glaubhaftmachung der gesundheitlichen Eignung bei Asthma bronchiale Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- OVG Bremen, 21.09.2026 – 2 B 235/26Wahl eines kommunalen Wahlbeamten: Keine Verletzung des Bewerbungsverfahrensanspruchs durch Einbeziehung aller Bewerber Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- OVG Sachsen, 21.09.2026 – 2 B 264/26Zulassung zum lehramtlichen Vorbereitungsdienst; Rechtmäßigkeit der Rücknahme wegen begründeter Zweifel an der Verfassungstreue Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung Art 33 GG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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28.03.2019 Ausfertigung
Art. 33 geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28. März 2019 (BGBl. I 404)
BGBl. 2019 I S. 404
BGBl. 2019 I S. 404 Gesetzgebungsmaterialien
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.