Gesetze / VO (EU) Nr. 640/2014 · CELEX 02014R0640-20210903
Delegierte Verordnung (EU) Nr. 640/2014 der Kommission vom 11. März 2014 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf das integrierte Verwaltungs- und Kontrollsystem und die Bedingungen für die Ablehnung oder Rücknahme von Zahlungen sowie für Verwaltungssanktionen im Rahmen von Direktzahlungen, Entwicklungsmaßnahmen für den ländlichen Raum und der Cross-Compliance
46 Normen · Änderungen
Inhaltsübersicht
- Art 1 Anwendungsbereich
- Art 2 Begriffsbestimmungen
- Art 3 Anwendung von strafrechtlichen Sanktionen
- Art 4 Höhere Gewalt und außergewöhnliche Umstände
- Art 5 Identifizierung landwirtschaftlicher Parzellen
- Art 6 Bewertung der Qualität des Systems zur Identifizierung landwirtschaftlicher Parzellen
- Art 7 Identifizierung und Registrierung der Zahlungsansprüche
- Art 8 Identifizierung der Begünstigten
- Art 9 Abgrenzung der Flächen mit landwirtschaftlichen Parzellen, die Landschaftselemente und Bäume umfassen
- Art 10 Pro-rata-System für Dauergrünland mit Landschaftselementen und Bäumen
- Art 11 Sammelantrag
- Art 12 Abweichung vom Einreichungstermin und vom Mitteilungstermin
- Art 13 Verspätete Einreichung
- Art 14 Verspätete Einreichung eines Antrags im Zusammenhang mit Zahlungsansprüchen
- Art 15 Ausnahmen von der Anwendung von Verwaltungssanktionen
- Art 15a Individuelle Obergrenze
- Art 16 Nichtanmeldung aller Flächen
- Art 17 Allgemeine Grundsätze
- Art 18 Berechnungsgrundlage in Bezug auf flächenbezogene Zahlungen
- Art 19 Verwaltungssanktionen bei Übererklärungen
- Art 19a Verwaltungssanktionen bei Übererklärungen von Flächen für die Basisprämienregelung, die Regelung für die einheitliche Flächenzahlung, die Umverteilungsprämie, die Regelung für Junglandwirte, die Zahlung für Gebiete mit naturbedingten Benachteiligungen, die Kleinerzeugerregelung, die Zahlungen im Rahmen der Natura-2000- und der Wasserrahmenrichtlinie und die Zahlungen für aus naturbedingten oder anderen spezifischen Gründen benachteiligte Gebiete
- Art 20 Verwaltungssanktionen im Zusammenhang mit der kulturspezifischen Zahlung für Baumwolle
- Art 21 Andere als die bei Übererklärungen von Flächen anzuwendenden Verwaltungssanktionen im Zusammenhang mit Zahlungen für Junglandwirte gemäß Titel III Kapitel V der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013
- Art 22 Allgemeine Grundsätze
- Art 23 Berechnungsgrundlage für die Zahlung für dem Klima- und Umweltschutz förderliche Landbewirtschaftungsmethoden hinsichtlich der im Rahmen der Basisprämienregelung oder der Regelung für die einheitliche Flächenzahlung angemeldeten beihilfefähigen Hektarfläche
- Art 24 Kürzung der Ökologisierungszahlung bei Verstoß gegen die für die Anbaudiversifizierung geltenden Anforderungen
- Art 25 Kürzung der Ökologisierungszahlung bei Verstoß gegen die für Dauergrünland geltenden Anforderungen
- Art 26 Kürzung der Ökologisierungszahlung bei Verstoß gegen die Anforderungen hinsichtlich der Flächennutzung im Umweltinteresse
- Art 27 Maximale Kürzung der Ökologisierungszahlung
- Art 28 Verwaltungssanktionen im Zusammenhang mit der Ökologisierungszahlung
- Art 29 Vorschriften für gleichwertige Methoden
- Art 30 Berechnungsgrundlage
- Art 31 Verwaltungssanktionen im Zusammenhang mit Tieren im Rahmen von Beihilferegelungen für Tiere oder tierbezogenen Stützungsmaßnahmen
- Art 32 Ausnahmen von der Anwendung von Verwaltungssanktionen bei Problemen infolge natürlicher Umstände
- Art 33 Zusätzliche Sanktionen und Maßnahmen
- Art 34 Änderungen und Berichtigungen der Eintragungen in der elektronischen Datenbank für Tiere
- Art 35 Nichteinhaltung anderer Förderkriterien als Größe der Fläche bzw. Zahl der Tiere, von Verpflichtungen oder sonstigen Auflagen
- Art 36 Aussetzung der Förderung
- Art 37 Verpflichtungen betreffend Dauergrünlandflächen
- Art 38 Allgemeine Vorschriften betreffend Verstöße
- Art 39 Berechnung und Anwendung von Verwaltungssanktionen bei Fahrlässigkeit
- Art 40 Berechnung und Anwendung von Verwaltungssanktionen bei vorsätzlichen Verstößen
- Art 41 Kumulierung von Verwaltungssanktionen
- Art 42 Übergangsregelung für die Cross-Compliance
- Art 43 Aufhebung
- Art 44 Inkrafttreten und Geltungsbeginn