Gesetze / VO (EU) Nr. 640/2014

VO (EU) Nr. 640/2014

Art 1 Anwendungsbereich

Diese Verordnung enthält Bestimmungen zur Ergänzung bestimmter nicht wesentlicher Teile der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 in Bezug auf:

a) die Voraussetzungen für die teilweise oder vollständige Ablehnung oder Rücknahme der Beihilfe oder Stützung;

b) die Ermittlung der jeweiligen Verwaltungssanktion und des zu verhängenden spezifischen Satzes;

c) die Ermittlung der Fälle, in denen keine Verwaltungssanktion verhängt wird;

d) die Regeln für die Fristen, Daten und Termine, wenn der Termin für die Einreichung von Anträgen oder Änderungen auf einen Feiertag, Samstag oder Sonntag fällt;

e) spezifische Definitionen, die erforderlich sind, um eine harmonisierte Durchführung des integrierten Systems zu gewährleisten;

f) die grundlegenden Merkmale und die technischen Vorschriften für das System zur Identifizierung landwirtschaftlicher Parzellen und zur Identifizierung der Begünstigten;

g) die grundlegenden Merkmale, die technischen Vorschriften und die Qualitätsanforderungen des Systems zur Identifizierung und Registrierung von Zahlungsansprüchen;

h) die Grundlage für die Berechnung der Beihilfe, einschließlich der Vorschriften darüber, wie in bestimmten Fällen zu verfahren ist, in denen beihilfefähige Flächen Landschaftselemente oder Bäume umfassen;

i) zusätzliche Vorschriften für zwischengeschaltete Akteure wie Dienststellen, Einrichtungen und Organisationen, die am Verfahren für die Gewährung der Beihilfe oder Stützung beteiligt sind;

j) die Erhaltung von Dauerweideland im Rahmen der Cross-Compliance;

k) eine harmonisierte Grundlage für die Berechnung der Verwaltungssanktionen im Rahmen der Cross-Compliance;

l) Bedingungen für die Anwendung und Berechnung der Verwaltungssanktionen im Rahmen der Cross-Compliance;

m) die Ergänzung der Vorschriften der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 zur Sicherstellung eines reibungslosen Übergangs von den aufgehobenen Vorschriften zu den neuen Vorschriften.

→Art 2