Gesetze / VO (EU) Nr. 640/2014
VO (EU) Nr. 640/2014Art 25 Kürzung der Ökologisierungszahlung bei Verstoß gegen die für Dauergrünland geltenden Anforderungen
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/vo-eu-640-2014/25#abs-1 (1) Wird ein Verstoß gegen Artikel 45 Absatz 1 Unterabsatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 festgestellt, so wird die Fläche, anhand deren die Ökologisierungszahlung gemäß Artikel 23 der vorliegenden Verordnung berechnet wird, um die von dem Verstoß betroffenen Flächen verringert.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/vo-eu-640-2014/25#abs-2 (2) Wird ein Verstoß gegen die Auflagen gemäß Artikel 44 der delegierten Verordnung (EU) Nr. 639/2014 festgestellt, so wird die Fläche, anhand deren die Ökologisierungszahlung gemäß Artikel 23 der vorliegenden Verordnung berechnet wird, um die von dem Verstoß betroffenen Flächen verringert.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/vo-eu-640-2014/25#abs-3 (3) Verstöße gelten als festgestellt, sofern sie sich als Folge jedweder Kontrollen nach Maßgabe von Artikel 74 der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 ergeben oder der zuständigen Kontrollbehörde oder Zahlstelle auf andere Weise zur Kenntnis gelangt sind.