Gesetze / VO (EU) Nr. 640/2014
VO (EU) Nr. 640/2014Art 27 Maximale Kürzung der Ökologisierungszahlung
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/vo-eu-640-2014/27#abs-1 (1) Die Summe der gemäß den Artikeln 24 und 26 berechneten Kürzungen, ausgedrückt in Hektar, darf nicht mehr als die ermittelte Gesamtackerfläche, die im Falle der Anwendung von Artikel 46 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 auch die gemäß Artikel 46 Absatz 2 Unterabsatz 1 Buchstaben c, d, g und h der genannten Verordnung festgelegten Flächen umfasst, ausmachen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/vo-eu-640-2014/27#abs-2 (2) Unbeschadet der nach Artikel 28 vorzunehmenden Verwaltungssanktionen darf die gemäß den Artikeln 24 bis 26 berechnete Gesamtkürzung nicht mehr als die gemäß Artikel 23 berechnete Ökologisierungszahlung ausmachen.