Gesetze / VO (EU) Nr. 640/2014

VO (EU) Nr. 640/2014

Art 43 Aufhebung

Die Verordnungen (EG) Nr. 1122/2009 und (EU) Nr. 65/2011 werden mit Wirkung vom 1. Januar 2015 aufgehoben.

Sie gelten jedoch weiterhin für

a) Beihilfeanträge für Direktzahlungen, die für vor dem 1. Januar 2015 beginnende Prämienzeiträume eingereicht wurden,

b) Zahlungsanträge und Stützungsantrage für die Jahre bis einschließlich 2014 sowie Zahlungsanträge für das Jahr 2015 gemäß Artikel 66 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 und

c) das Kontrollsystem und die Verwaltungssanktionen im Zusammenhang mit Cross-Compliance-Verpflichtungen der Betriebsinhaber gemäß den Artikeln 85t und 103z der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 des Rates ( 18 ).

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