Gesetze / VO (EU) Nr. 640/2014
VO (EU) Nr. 640/2014Art 34 Änderungen und Berichtigungen der Eintragungen in der elektronischen Datenbank für Tiere
In Bezug auf angemeldete Tiere findet Artikel 15 ab dem Zeitpunkt der Einreichung des Beihilfe- oder Zahlungsantrags auf Fehler und Versäumnisse betreffend Eintragungen in der elektronischen Datenbank für Tiere Anwendung.