Gesetze / VO (EU) 2016/1011 · CELEX 02016R1011-20260101
Verordnung (EU) 2016/1011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2016 über Indizes, die bei Finanzinstrumenten und Finanzkontrakten als Referenzwert oder zur Messung der Wertentwicklung eines Investmentfonds verwendet werden, und zur Änderung der Richtlinien 2008/48/EG und 2014/17/EU sowie der Verordnung (EU) Nr. 596/2014
82 Normen · Änderungen
Inhaltsübersicht
- Art 1 Gegenstand
- Art 2 Anwendungsbereich
- Art 3 Begriffsbestimmungen
- Art 4 Anforderungen mit Blick auf die Unternehmensführung und Interessenkonflikte
- Art 5 Anforderungen an die Aufsichtsfunktion
- Art 6 Anforderungen an den Kontrollrahmen
- Art 7 Anforderungen an den Rahmen für die Rechenschaftslegung
- Art 8 Anforderungen an das Führen von Aufzeichnungen
- Art 9 Mechanismus zur Bearbeitung von Beschwerden
- Art 10 Auslagerung
- Art 11 Eingabedaten
- Art 12 Methodik
- Art 13 Transparenz der Methodik
- Art 14 Meldung von Verstößen
- Art 15 Verhaltenskodex
- Art 16 Anforderungen an die Unternehmensführung und Kontrolle beaufsichtigter Kontributoren
- Art 17 Referenzwerte aus regulierten Daten
- Art 18 Referenzzinssätze
- Art 18a Devisenkassakurs-Referenzwerte
- Art 19 Rohstoff-Referenzwerte, die auf beigetragenen Eingabedaten beruhen
- Art 19a EU-Referenzwerte für den klimabedingten Wandel sowie Paris-abgestimmte EU-Referenzwerte
- Art 19b Anforderungen an EU-Referenzwerte für den klimabedingten Wandel
- Art 19c Ausschließungen für EU-Referenzwerte für den klimabedingten Wandel
- Art 19d Bestreben zur Bereitstellung von EU-Referenzwerten für den klimabedingten Wandel
- Art 20 Kritische Referenzwerte
- Art 21 Pflicht zur Verwaltung eines kritischen Referenzwerts
- Art 22 Einschränkung der Marktmacht der Administratoren kritischer Referenzwerte
- Art 23 Pflicht zu Beiträgen zu einem kritischen Referenzwert
- Art 23a Anwendungsbereich der gesetzlichen Ersetzung eines Referenzwerts
- Art 23b Ersatz eines Referenzwerts durch Unionsrecht
- Art 23c Ersetzung eines Referenzwerts durch nationales Recht
- Art 24 Signifikante Referenzwerte
- Art 24a Anforderungen an Administratoren signifikanter Referenzwerte
- Art 25 Ausnahmen von den spezifischen Anforderungen für signifikante Referenzwerte
- Art 27 Referenzwert-Erklärung
- Art 28 Änderung oder Einstellung eines Referenzwerts
- Art 28a Zugänglichkeit von Informationen im zentralen europäischen Zugangsportal
- Art 29 Verwendung von kritischen Referenzwerten, signifikanten Referenzwerten, Rohstoff-Referenzwerten, die Anhang II unterliegen, EU-Referenzwerten für den klimabedingten Wandel und Paris-abgestimmten EU-Referenzwerten
- Art 30 Gleichwertigkeit
- Art 31 Entzug der Registrierung eines in einem Drittstaat angesiedelten Administrators
- Art 32 Anerkennung eines in einem Drittstaat angesiedelten Administrators
- Art 33 Übernahme von in einem Drittstaat bereitgestellten Referenzwerten
- Art 34 Zulassung und Registrierung eines Administrators
- Art 35 Entzug oder Aussetzung der Zulassung oder Registrierung
- Art 36 Register der Administratoren und Referenzwerte
- Art 37 Übertragung von Aufgaben zwischen zuständigen Behörden
- Art 38 Offenlegung von Angaben aus einem anderen Mitgliedstaat
- Art 39 Zusammenarbeit bei Prüfungen und Untersuchungen vor Ort
- Art 40 Zuständige Behörden
- Art 41 Befugnisse der zuständigen Behörden
- Art 42 Verwaltungssanktionen und andere Verwaltungsmaßnahmen
- Art 43 Wahrnehmung der Aufsichtsbefugnisse und Verhängung von Sanktionen
- Art 44 Pflicht zur Zusammenarbeit
- Art 45 Veröffentlichungen von Entscheidungen
- Art 46 Kollegien
- Art 47 Zusammenarbeit mit der ESMA
- Art 48 Berufsgeheimnis
- Art 48a Ausübung der Befugnisse durch die ESMA
- Art 48b Informationsersuchen
- Art 48c Allgemeine Untersuchungen
- Art 48d Kontrollen vor Ort
- Art 48e Aufsichtsmaßnahmen der ESMA
- Art 48f Geldbußen
- Art 48g Zwangsgelder
- Art 48h Offenlegung, Art, Vollstreckung und Zuweisung der Geldbußen und Zwangsgelder
- Art 48i Verfahrensvorschriften für Aufsichtsmaßnahmen und Geldbußen
- Art 48j Anhörung der Personen, die Gegenstand der Untersuchungen sind
- Art 48k Überprüfung durch den Gerichtshof
- Art 48l Aufsichtsgebühren
- Art 48m Übertragung von Aufgaben durch die ESMA an die zuständigen Behörden
- Art 48n Übergangsmaßnahmen in Bezug auf die ESMA
- Art 49 Ausübung der Befugnisübertragung
- Art 50 Ausschussverfahren
- Art 51 Übergangsbestimmungen
- Art 52 Frist für die Aktualisierung der Prospekte und der wichtigsten Informationsunterlagen
- Art 53 Überprüfung durch die ESMA
- Art 54 Überprüfung
- Art 55 Meldung der als Bezugsgrundlage dienenden Referenzwerte und ihrer Administratoren
- Art 56 Änderungen der Verordnung (EU) Nr. 596/2014
- Art 57 Änderungen der Richtlinie 2008/48/EG
- Art 58 Änderungen der Richtlinie 2014/17/EU
- Art 59 Inkrafttreten