Gesetze / VO (EU) 2016/1011 · CELEX 02016R1011-20260101

Verordnung (EU) 2016/1011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2016 über Indizes, die bei Finanzinstrumenten und Finanzkontrakten als Referenzwert oder zur Messung der Wertentwicklung eines Investmentfonds verwendet werden, und zur Änderung der Richtlinien 2008/48/EG und 2014/17/EU sowie der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

82 Normen · Änderungen

Inhaltsübersicht

  1. Art 1 Gegenstand
  2. Art 2 Anwendungsbereich
  3. Art 3 Begriffsbestimmungen
  4. Art 4 Anforderungen mit Blick auf die Unternehmensführung und Interessenkonflikte
  5. Art 5 Anforderungen an die Aufsichtsfunktion
  6. Art 6 Anforderungen an den Kontrollrahmen
  7. Art 7 Anforderungen an den Rahmen für die Rechenschaftslegung
  8. Art 8 Anforderungen an das Führen von Aufzeichnungen
  9. Art 9 Mechanismus zur Bearbeitung von Beschwerden
  10. Art 10 Auslagerung
  11. Art 11 Eingabedaten
  12. Art 12 Methodik
  13. Art 13 Transparenz der Methodik
  14. Art 14 Meldung von Verstößen
  15. Art 15 Verhaltenskodex
  16. Art 16 Anforderungen an die Unternehmensführung und Kontrolle beaufsichtigter Kontributoren
  17. Art 17 Referenzwerte aus regulierten Daten
  18. Art 18 Referenzzinssätze
  19. Art 18a Devisenkassakurs-Referenzwerte
  20. Art 19 Rohstoff-Referenzwerte, die auf beigetragenen Eingabedaten beruhen
  21. Art 19a EU-Referenzwerte für den klimabedingten Wandel sowie Paris-abgestimmte EU-Referenzwerte
  22. Art 19b Anforderungen an EU-Referenzwerte für den klimabedingten Wandel
  23. Art 19c Ausschließungen für EU-Referenzwerte für den klimabedingten Wandel
  24. Art 19d Bestreben zur Bereitstellung von EU-Referenzwerten für den klimabedingten Wandel
  25. Art 20 Kritische Referenzwerte
  26. Art 21 Pflicht zur Verwaltung eines kritischen Referenzwerts
  27. Art 22 Einschränkung der Marktmacht der Administratoren kritischer Referenzwerte
  28. Art 23 Pflicht zu Beiträgen zu einem kritischen Referenzwert
  29. Art 23a Anwendungsbereich der gesetzlichen Ersetzung eines Referenzwerts
  30. Art 23b Ersatz eines Referenzwerts durch Unionsrecht
  31. Art 23c Ersetzung eines Referenzwerts durch nationales Recht
  32. Art 24 Signifikante Referenzwerte
  33. Art 24a Anforderungen an Administratoren signifikanter Referenzwerte
  34. Art 25 Ausnahmen von den spezifischen Anforderungen für signifikante Referenzwerte
  35. Art 27 Referenzwert-Erklärung
  36. Art 28 Änderung oder Einstellung eines Referenzwerts
  37. Art 28a Zugänglichkeit von Informationen im zentralen europäischen Zugangsportal
  38. Art 29 Verwendung von kritischen Referenzwerten, signifikanten Referenzwerten, Rohstoff-Referenzwerten, die Anhang II unterliegen, EU-Referenzwerten für den klimabedingten Wandel und Paris-abgestimmten EU-Referenzwerten
  39. Art 30 Gleichwertigkeit
  40. Art 31 Entzug der Registrierung eines in einem Drittstaat angesiedelten Administrators
  41. Art 32 Anerkennung eines in einem Drittstaat angesiedelten Administrators
  42. Art 33 Übernahme von in einem Drittstaat bereitgestellten Referenzwerten
  43. Art 34 Zulassung und Registrierung eines Administrators
  44. Art 35 Entzug oder Aussetzung der Zulassung oder Registrierung
  45. Art 36 Register der Administratoren und Referenzwerte
  46. Art 37 Übertragung von Aufgaben zwischen zuständigen Behörden
  47. Art 38 Offenlegung von Angaben aus einem anderen Mitgliedstaat
  48. Art 39 Zusammenarbeit bei Prüfungen und Untersuchungen vor Ort
  49. Art 40 Zuständige Behörden
  50. Art 41 Befugnisse der zuständigen Behörden
  51. Art 42 Verwaltungssanktionen und andere Verwaltungsmaßnahmen
  52. Art 43 Wahrnehmung der Aufsichtsbefugnisse und Verhängung von Sanktionen
  53. Art 44 Pflicht zur Zusammenarbeit
  54. Art 45 Veröffentlichungen von Entscheidungen
  55. Art 46 Kollegien
  56. Art 47 Zusammenarbeit mit der ESMA
  57. Art 48 Berufsgeheimnis
  58. Art 48a Ausübung der Befugnisse durch die ESMA
  59. Art 48b Informationsersuchen
  60. Art 48c Allgemeine Untersuchungen
  61. Art 48d Kontrollen vor Ort
  62. Art 48e Aufsichtsmaßnahmen der ESMA
  63. Art 48f Geldbußen
  64. Art 48g Zwangsgelder
  65. Art 48h Offenlegung, Art, Vollstreckung und Zuweisung der Geldbußen und Zwangsgelder
  66. Art 48i Verfahrensvorschriften für Aufsichtsmaßnahmen und Geldbußen
  67. Art 48j Anhörung der Personen, die Gegenstand der Untersuchungen sind
  68. Art 48k Überprüfung durch den Gerichtshof
  69. Art 48l Aufsichtsgebühren
  70. Art 48m Übertragung von Aufgaben durch die ESMA an die zuständigen Behörden
  71. Art 48n Übergangsmaßnahmen in Bezug auf die ESMA
  72. Art 49 Ausübung der Befugnisübertragung
  73. Art 50 Ausschussverfahren
  74. Art 51 Übergangsbestimmungen
  75. Art 52 Frist für die Aktualisierung der Prospekte und der wichtigsten Informationsunterlagen
  76. Art 53 Überprüfung durch die ESMA
  77. Art 54 Überprüfung
  78. Art 55 Meldung der als Bezugsgrundlage dienenden Referenzwerte und ihrer Administratoren
  79. Art 56 Änderungen der Verordnung (EU) Nr. 596/2014
  80. Art 57 Änderungen der Richtlinie 2008/48/EG
  81. Art 58 Änderungen der Richtlinie 2014/17/EU
  82. Art 59 Inkrafttreten