Gesetze / VO (EU) Nr. 1094/2010 · CELEX 02010R1094-20251110
Verordnung (EU) Nr. 1094/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 zur Errichtung einer Europäischen Aufsichtsbehörde (Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung), zur Änderung des Beschlusses Nr. 716/2009/EG und zur Aufhebung des Beschlusses 2009/79/EG der Kommission
93 Normen · Änderungen
Inhaltsübersicht
- Art 1 Einrichtung und Tätigkeitsbereich
- Art 2 Europäisches System der Finanzaufsicht
- Art 3 Rechenschaftspflicht der Behörden
- Art 4 Begriffsbestimmungen
- Art 5 Rechtsstellung
- Art 6 Zusammensetzung
- Art 7 Sitz
- Art 8 Aufgaben und Befugnisse der Behörde
- Art 9 Aufgaben im Zusammenhang mit dem Verbraucherschutz und Finanztätigkeiten
- Art 9a Garantien der Verfahrensaussetzung
- Art 10 Technische Regulierungsstandards
- Art 11 Ausübung der Befugnisübertragung
- Art 12 Widerruf der Befugnisübertragung
- Art 13 Einwände gegen technische Regulierungsstandards
- Art 14 Nichtannahme oder Änderung des Entwurfs eines technischen Regulierungsstandards
- Art 15 Technische Durchführungsstandards
- Art 16 Leitlinien und Empfehlungen
- Art 16a Stellungnahmen
- Art 16b Fragen und Antworten
- Art 17 Verletzung von Unionsrecht
- Art 17a Schutz von Hinweisgebern
- Art 18 Maßnahmen im Krisenfall
- Art 19 Beilegung von Meinungsverschiedenheiten zwischen zuständigen Behörden in grenzübergreifenden Fällen
- Art 20 Beilegung von sektorübergreifenden Meinungsverschiedenheiten zwischen zuständigen Behörden
- Art 21 Aufsichtskollegien
- Art 22 Allgemeine Bestimmungen zu Systemrisiken
- Art 23 Ermittlung und Messung des Systemrisikos
- Art 24 Dauerhafte Fähigkeit zur Reaktion auf Systemrisiken
- Art 25 Sanierungs- und Abwicklungsverfahren
- Art 26 Entwicklung eines europäischen Netzwerks von nationalen Sicherungssystemen für Versicherungen
- Art 27 Verhütung, Management und Bewältigung von Krisen
- Art 28 Delegation von Aufgaben und Pflichten
- Art 29 Gemeinsame Aufsichtskultur
- Art 29a Strategische Aufsichtsprioritäten der Union
- Art 30 Peer Reviews der zuständigen Behörden
- Art 31 Koordinatorfunktion
- Art 31a Informationsaustausch zu Eignung und Zuverlässigkeit
- Art 32 Bewertung von Marktentwicklungen einschließlich Stresstests
- Art 33 Internationale Beziehungen einschließlich Gleichwertigkeit
- Art 35 Einholen von Informationen
- Art 35a Informationsaustausch zwischen Behörden und mit anderen Einrichtungen
- Art 35b Integriertes Berichterstattungssystem
- Art 36 Verhältnis zum ESRB
- Art 37 Interessengruppe Versicherung und Rückversicherung und Interessengruppe betriebliche Altersversorgung
- Art 38 Schutzmaßnahmen
- Art 39 Beschlussfassungsverfahren
- Art 40 Zusammensetzung
- Art 41 Interne Ausschüsse
- Art 42 Unabhängigkeit des Rates der Aufseher
- Art 43 Aufgaben
- Art 43a Transparenz der vom Rat der Aufseher erlassenen Beschlüsse
- Art 44 Beschlussfassung
- Art 45 Zusammensetzung
- Art 45a Beschlussfassung
- Art 45b Koordinierungsgruppen
- Art 46 Unabhängigkeit des Verwaltungsrates
- Art 47 Aufgaben
- Art 48 Ernennung und Aufgaben
- Art 49 Unabhängigkeit des Vorsitzenden
- Art 49a Ausgaben
- Art 51 Ernennung
- Art 52 Unabhängigkeit
- Art 53 Aufgaben
- Art 54 Einrichtung
- Art 55 Zusammensetzung
- Art 56 Gemeinsame Positionen und gemeinsame Maßnahmen
- Art 57 Unterausschüsse
- Art 58 Zusammensetzung und Arbeitsweise
- Art 59 Unabhängigkeit und Unparteilichkeit
- Art 60 Beschwerden
- Art 60a Befugnisüberschreitung durch die Behörde
- Art 61 Klagen vor dem Gerichtshof der Europäischen Union
- Art 62 Haushalt der Behörde
- Art 63 Aufstellung des Haushaltsplans
- Art 64 Ausführung und Kontrolle des Haushaltsplans
- Art 65 Finanzregelung
- Art 66 Betrugsbekämpfungsmaßnahmen
- Art 67 Vorrechte und Befreiungen
- Art 68 Personal
- Art 69 Haftung der Behörde
- Art 70 Berufsgeheimnis
- Art 71 Datenschutz
- Art 72 Zugang zu Dokumenten
- Art 73 Sprachenregelung
- Art 74 Sitzabkommen
- Art 75 Beteiligung von Drittländern
- Art 76 Verhältnis zum Ausschuss der Europäischen Aufsichtsbehörden für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung
- Art 77 Übergangsbestimmungen für das Personal
- Art 78 Nationale Vorkehrungen
- Art 79 Änderungen
- Art 80 Aufhebung
- Art 81 Überprüfung
- Art 82 Inkrafttreten