Gesetze / VO (EU) Nr. 1094/2010
VO (EU) Nr. 1094/2010Art 26 Entwicklung eines europäischen Netzwerks von nationalen Sicherungssystemen für Versicherungen
Stand: 02.10.2026
Die Behörde kann einen Beitrag zur Beurteilung der Notwendigkeit eines mit angemessenen Finanzmitteln ausgestatteten und ausreichend harmonisierten europäischen Netzwerks von nationalen Sicherungssystemen für Versicherungen leisten.