Gesetze / VO (EU) Nr. 1094/2010

VO (EU) Nr. 1094/2010

Art 26 Entwicklung eines europäischen Netzwerks von nationalen Sicherungssystemen für Versicherungen

Stand: 02.10.2026

Die Behörde kann einen Beitrag zur Beurteilung der Notwendigkeit eines mit angemessenen Finanzmitteln ausgestatteten und ausreichend harmonisierten europäischen Netzwerks von nationalen Sicherungssystemen für Versicherungen leisten.

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