Gesetze / Landesrecht Brandenburg / WPrüfG · GVBl.I/03, [Nr. 01] S.11
Gesetz über die Prüfung der Wahlen zum Landtag des Landes Brandenburg (Wahlprüfungsgesetz - WPrüfG)
15 Normen · Ausgangsfassung vom 20.01.2003 · 1 zitierende Entscheidungen · letzte Änderung 01.08.2026 · Änderungen →
Meistzitierte Normen
| Norm | Zitierende Entscheidungen |
|---|---|
| § 5 — Wahlprüfungsausschuss | 1 |
Aus den Normzitaten der Entscheidungen im Bestand ermittelt.
Inhaltsübersicht
- § 1 Zuständigkeit
- § 2 Einspruch und Antrag
- § 3 Einspruchsberechtigte
- § 4 Einspruchsgründe
- § 5 Wahlprüfungsausschuss
- § 6 Verhandlung vor dem Wahlprüfungsausschuss
- § 7 Beschluss des Wahlprüfungsausschusses
- § 8 Ausschließung vom Wahlprüfungsverfahren
- § 9 Entscheidung
- § 10 Beschluss des Landtages
- § 11 Zustellung der Entscheidung
- § 12 Beschwerde
- § 13 Wiederholungswahl
- § 14 Kosten des Verfahrens
- § 15 (In-Kraft-Treten)
Änderungsverlauf
- 01.08.2026 — 11 Normen geändert · §§ 1, 2, 4, 5 und 7 weitere neueste Änderung
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Historischer Änderungsnachweis
19.12.2002 Ausfertigung — Änderndes Gesetz vom 19.12.2002, Artikel 1
§§ 10, 12 geändert
GVBl. I 2002, Nr. 12, S. 181
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Historischer Änderungsnachweis
03.06.1994 Ausfertigung — Änderndes Gesetz vom 03.06.1994
Überschrift, §§ 1-3, 5, 8-14 geändert
GVBl. I 1994, S. 187
Alle Änderungen → · Neue Textfassungen aus dem täglichen Abgleich mit der amtlichen Dokumentation.
Historischer Änderungsnachweis weist ein änderndes Gesetz nach, das die amtliche Änderungshistorie des Landes für dieses Gesetz nennt und das in unserer Änderungsübersicht bisher fehlte. Diese Einträge haben den hier geführten Text nicht verändert: die konsolidierte Fassung, aus der er stammt, enthält diese Änderungen bereits. Nachgewiesen ist das ändernde Gesetz mit Datum und Fundstelle, nicht die einzelne geänderte Vorschrift. Die Fundstellen verweisen auf das amtliche Verkündungsblatt: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg (GVBl.).