Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Wahlprüfungsgesetz
WPrüfG§ 15 (In-Kraft-Treten)
Stand: 01.08.2026
Für § 15 WPrüfG liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.