Gesetze / Verwaltungs-Vollstreckungsgesetz
VwVG§ 16 Ersatzzwangshaft
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/VwVG/16#abs-1 (1) Ist das Zwangsgeld uneinbringlich, so kann das Verwaltungsgericht auf Antrag der Vollzugsbehörde nach Anhörung des Pflichtigen durch Beschluß Ersatzzwangshaft anordnen, wenn bei Androhung des Zwangsgeldes hierauf hingewiesen worden ist. Das Grundrecht des Artikels 2 Abs. 2 Satz 2 des Grundgesetzes wird insoweit eingeschränkt.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/VwVG/16#abs-2 (2) Die Ersatzzwangshaft beträgt mindestens einen Tag, höchstens zwei Wochen.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/VwVG/16#abs-3 (3) Die Ersatzzwangshaft ist auf Antrag der Vollzugsbehörde von der Justizverwaltung nach den Bestimmungen der §§ 802g, 802h und 802j Abs. 2 der Zivilprozeßordnung zu vollstrecken.
Wird zitiert von 23 Entscheidungen zu § 16 VwVG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- LSG Baden-Württemberg, 27.05.2015 – L 4 R 1167/15 B
- VG Ansbach, 13.12.2023 – AN 2 V 23.2521Zitiert von 2
- OVG Niedersachsen, 31.01.2024 – 11 LC 294/20Zitiert von 4
- VG Berlin, 26.11.2014 – 1 M 71.14Zitiert von 4
- VG Frankfurt am Main, 24.06.2010 – 1 N 1143/10.F
- OVG NRW, 31.03.2004 – 18 E 1162/03Zitiert von 12
Zuletzt entschieden
- VG Düsseldorf, 28.04.2026 – 29 M 85/26
- VG Münster, 10.09.2024 – 1 M 1/24Zitiert von 1
- VG Berlin, 11.09.2023 – 14 L 231/23Eilrechtsschutz gegen die Anordnung zur Erbringung eines Masernimpfnachweises bei Schulpflichtigen und die Androhung von Zwangsgeld Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 23
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 16 VwVG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.