Gesetze / Verwaltungsgerichtsordnung
VwGO§ 116
Stand: 20.07.2024
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/VwGO/116#abs-1 (1) Das Urteil wird, wenn eine mündliche Verhandlung stattgefunden hat, in der Regel in dem Termin, in dem die mündliche Verhandlung geschlossen wird, verkündet, in besonderen Fällen in einem sofort anzuberaumenden Termin, der nicht über zwei Wochen hinaus angesetzt werden soll. Das Urteil ist den Beteiligten zuzustellen. Der Vorsitzende kann den Beteiligten, ihren Bevollmächtigten und Beiständen gestatten, an der Urteilsverkündung per Bild- und Tonübertragung teilzunehmen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/VwGO/116#abs-2 (2) Statt der Verkündung ist die Zustellung des Urteils zulässig; dann ist das Urteil binnen zwei Wochen nach der mündlichen Verhandlung der Geschäftsstelle zu übermitteln.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/VwGO/116#abs-3 (3) Entscheidet das Gericht ohne mündliche Verhandlung, so wird die Verkündung durch Zustellung an die Beteiligten ersetzt.
Wird zitiert von 264 Entscheidungen zu § 116 VwGO →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BVerwG, 10.11.1999 – 6 C 30.98Zivildienst: Voraussetzungen der Hinausschiebung der Altersgrenze bei Auslandsaufenthalt zu Promotionszwecken; Genehmigungspflicht und europäische Freizügigkeit Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 101
- BVerwG, 14.02.2003 – 4 B 11.03Zitiert von 16
- OVG NRW, 21.04.2023 – 6 A 201/22.A
- BGH, 29.04.2025 – AnwZ (Brfg) 46/24
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 16.06.2021 – 4 LZ 253/21 OVGVerletzung des rechtlichen Gehörs durch Nichtberücksichtigung neuen Vortrags vor Eintritt der Bindungswirkung des Urteils Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 1
- VGH Baden-Württemberg, 04.03.2020 – A 4 S 457/20Zitiert von 2
Zuletzt entschieden
- BGH, 28.08.2026 – AnwZ (Brfg) 22/26Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Kanzleiaufgabe: Mindestanforderungen an die Erkennbarkeit der Kanzlei Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- VG Köln, 11.08.2026 – 22 L 1988/26.A
- BVerwG, 06.08.2026 – 5 C 6.24Formgerechter Nachweis der elektronischen Zustellung einer elektronischen Entscheidung an Körperschaft des öffentlichen Rechts nur durch elektronisches Empfangsbekenntnis möglich
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 116 VwGO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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15.07.2024 Ausfertigung
§ 116 eingefügt durch Artikel 11 des Gesetzes vom 15. Juli 2024 (BGBl. I Nr. 236)
BGBl. 2024 I Nr. 237
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15.07.2024 Ausfertigung
§ 116 eingefügt durch Artikel 11 des Gesetzes vom 15. Juli 2024 (BGBl. I Nr. 237)
BGBl. 2024 I Nr. 237
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22.03.2005 Ausfertigung
§ 116 eingefügt und geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 22. März 2005 (BGBl. I 837)
BGBl. 2005 I S. 837
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.