Gesetze / Verwaltungsgerichtsordnung
VwGO§ 104
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/VwGO/104#abs-1 (1) Der Vorsitzende hat die Streitsache mit den Beteiligten tatsächlich und rechtlich zu erörtern.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/VwGO/104#abs-2 (2) Der Vorsitzende hat jedem Mitglied des Gerichts auf Verlangen zu gestatten, Fragen zu stellen. Wird eine Frage beanstandet, so entscheidet das Gericht.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/VwGO/104#abs-3 (3) Nach Erörterung der Streitsache erklärt der Vorsitzende die mündliche Verhandlung für geschlossen. Das Gericht kann die Wiedereröffnung beschließen.
Wird zitiert von 681 Entscheidungen zu § 104 VwGO →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BVerwG, 09.06.2010 – 9 A 20.08Zitiert von 163
- BVerwG, 09.06.2010 – 9 A 25/09Planfeststellungsbeschluss und Planergänzungsbeschluss für den Neubau der Autobahn 44 (A 44) im Stadtgebiet von Bochum; erstmalige Betroffenheit durch den Planergänzungsbeschluss
- BVerwG, 09.06.2010 – 9 A 25.09Zitiert von 10
- BVerwG, 09.06.2010 – 9 A 20/08Planfeststellungsbeschluss und Planergänzungsbeschluss für den Neubau der Autobahn 44 (A 44) im Stadtgebiet von Bochum; Artenschutz; Verkehrsprognose; Lärm- und SchadstoffbelastungZitiert von 13
- BVerwG, 13.08.2007 – 6 B 36.07
- BFH, 08.04.1998 – VIII R 32/95Zitiert von 12
Zuletzt entschieden
- OVG NRW, 05.08.2026 – 7 A 1656/25
- BVerwG, 09.07.2026 – 4 B 14.25Luftverkehrsrecht: Keine Anwendung des Berücksichtigungsgebots des § 13 Abs. 1 Satz 1 KSG bei der Feststellung des Außerkrafttretens eines Planfeststellungsbeschlusses Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- OVG NRW, 07.07.2026 – 10 A 698/26.A
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 104 VwGO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.