Gesetze / Verwaltungsgerichtsordnung
VwGO§ 104
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 520
Nach Gewicht
- BVerwG, 09.06.2010 – 9 A 20/08Planfeststellungsbeschluss und Planergänzungsbeschluss für den Neubau der Autobahn 44 (A 44) im Stadtgebiet von Bochum; Artenschutz; Verkehrsprognose; Lärm- und SchadstoffbelastungZitiert von 143
- BVerwG, 09.06.2010 – 9 A 25/09Planfeststellungsbeschluss und Planergänzungsbeschluss für den Neubau der Autobahn 44 (A 44) im Stadtgebiet von Bochum; erstmalige Betroffenheit durch den PlanergänzungsbeschlussZitiert von 9
- VGH Bayern, 12.08.2022 – 23 ZB 22.30780Zitiert von 1
- OVG NRW, 30.06.2014 – 12 A 104/13Zitiert von 2
- OVG Saarland, 08.02.2024 – 2 A 210/22Zitiert von 16
- OVG Saarland, 17.09.2015 – 2 C 29/15Zitiert von 4
Zuletzt entschieden
- OVG NRW, 05.08.2026 – 7 A 1656/25
- BGH, 28.04.2026 – AnwZ (Brfg) 10/26Rechtsanwaltsrecht: Anforderungen an die Anordnung zur Beibringung eines ärztlichen Gutachtens über den Gesundheitszustand eines Rechtsanwalts (§ 15 BRAO) KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasst
- BVerwG, 21.04.2026 – 9 A 6.26
520 Entscheidungen zu § 104 VwGO →
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 104 VwGO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/VwGO/104#abs-1 (1) Der Vorsitzende hat die Streitsache mit den Beteiligten tatsächlich und rechtlich zu erörtern.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/VwGO/104#abs-2 (2) Der Vorsitzende hat jedem Mitglied des Gerichts auf Verlangen zu gestatten, Fragen zu stellen. Wird eine Frage beanstandet, so entscheidet das Gericht.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/VwGO/104#abs-3 (3) Nach Erörterung der Streitsache erklärt der Vorsitzende die mündliche Verhandlung für geschlossen. Das Gericht kann die Wiedereröffnung beschließen.