Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Kapazitätsverordnung
KapVO§ 13
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/KapVO/13#abs-1 (1) Der Curricularnormwert bestimmt den in Deputatstunden gemessenen Aufwand aller beteiligten Lehreinheiten, der für die ordnungsgemäße Ausbildung einer Studentin oder eines Studenten in dem jeweiligen Studiengang erforderlich ist. Bei der Berechnung der jährlichen Aufnahmekapazität sind die in Anlage 2 aufgeführten Curricularnormwerte anzuwenden. (Anlage 2)
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/KapVO/13#abs-2 (2) Bei Studiengangkombinationen sind die in Anlage 2 aufgeführten Curricularnormwerte unter Berücksichtigung der Ausbildungsstruktur, des Anteils des jeweiligen. Studiengangs am Gesamtstudium und der Studiendauer entsprechend anzuwenden.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/KapVO/13#abs-3 (3) Ist für einen Studiengang ein Curricularnormwert in Anlage 2 nicht aufgeführt, wird vom Ministerium für Wissenschaft und Forschung im Benehmen mit der Hochschule ein Curricularnormwert festgelegt, der dem Ausbildungsaufwand für diesen Studiengang entspricht. Liegen Curricularnormwerte vergleichbarer Studiengänge vor, sind sie zu berücksichtigen.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/KapVO/13#abs-4 (4) Zur Ermittlung der Lehrnachfrage in den einzelnen Lehreinheiten wird der Curricularnormwert auf die am Lehrangebot für den Studiengang beteiligten Lehreinheiten aufgeteilt (Bildung von Curricularanteilen). Die Angaben für die beteiligten Lehreinheiten sind aufeinander abzustimmen. Hilfsweise gilt die bisherige Verteilung des Lehrangebots.
Dritter Abschnitt
Überprüfung des Berechnungsergebnisses
Wird zitiert von 34 Entscheidungen zu § 13 KapVO →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- VG Düsseldorf, 19.12.2019 – 15 Nc 109/19Zitiert von 4
- VG Gelsenkirchen, 15.05.2013 – 4 Nc 66/12
- VG Düsseldorf, 14.12.2022 – 15 Nc 21/22Zitiert von 5
- VG Düsseldorf, 14.12.2022 – 15 Nc 123/22
- VG Düsseldorf, 11.01.2022 – 15 Nc 62/21Vorläufiger Rechtsschutz auf Zulassung zum Studium der Humanmedizin; keine freien Studienplätze Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 15
- VG Gelsenkirchen, 24.05.2012 – 4 Nc 117/11
Zuletzt entschieden
- VG Münster, 28.05.2026 – 9 Nc 2/26
- VG Münster, 19.05.2026 – 9 Nc 19/25
- VG Münster, 19.05.2026 – 9 Nc 12/25
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 13 KapVO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.