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Artikel 2 · BT-Drs. 15/4067 · S. 37

Zu Artikel 2 (Änderung der Verwaltungsgerichts-

Zu Artikel 2 (Änderung der Verwaltungsgerichts-
ordnung)
Zu Nummer 1 (§ 28)
Die Änderung stellt klar, dass die Vorschlagslisten für ehren-
amtliche Richter dem Präsidenten des zuständigen Verwal-
tungsgerichts auch elektronisch übermittelt werden können.
Zu Nummer 2 (§§ 55a, 55b)
Zu § 55a
Der neue § 55a regelt die elektronische Kommunikation und
elektronische Vorgangsbearbeitung im gerichtlichen Verfah-
ren. Geregelt werden die Kommunikation zwischen den Ver-
fahrensbeteiligten und dem Gericht einerseits (§ 55a Abs. 1
und 2) und die Anforderungen an die Bearbeitung der elek-
tronischen Akte andererseits (§ 55a Abs. 3).
§ 55a Abs. 1 regelt, unter welchen Voraussetzungen und auf
welche Art und Weise Verfahrensbeteiligte mit dem Gericht
kommunizieren können. Dabei werden die Bundesregierung
und die Landesregierungen ermächtigt, durch Rechtsverord-
nung die technischen Rahmenbedingungen festzulegen und
den Zeitpunkt zu bestimmen, von dem an ganz oder teilweise
elektronisch kommuniziert werden kann. Der Zugang elek-
tronischer Dokumente bei dem Gericht wird durch § 55a
Abs. 2 geregelt. Für den Zugang elektronischer Dokumente
bei den Beteiligten sind § 130 BGB und die Vorschriften des
Zustellungsrechts maßgebend. Zusätzlich wird klargestellt,
dass die Vorschriften, nach denen Schriftstücken Abschriften
für Beteiligte beizulegen sind (vgl. § 81 Abs. 2) bei elektro-
nischer Kommunikation nicht anzuwenden sind. § 55a
Abs. 3 normiert für elektronische Dokumente des Gerichts
besondere Anforderungen an die Authentizität von Daten,
sofern die Dokumente unterschrieben sein müssen.
Für die Zustellung enthält § 173 Abs. 3 Satz 3 ZPO, der über
§ 56 Abs. 2 VwGO anzuwenden ist, eine klarstellende Rege-
lung. Regelungen über die Archivierung elektronischer Do-
kumente sind in den Bestimmun

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 20.165 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 15/4067, 15. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 164.076–184.241 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.46) +D1D2D3 · Prüfwert 60110c96d62cdb09….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP