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Artikel 2 · BT-Drs. 15/4067 · S. 37
Zu Artikel 2 (Änderung der Verwaltungsgerichts-
Zu Artikel 2 (Änderung der Verwaltungsgerichts- ordnung) Zu Nummer 1 (§ 28) Die Änderung stellt klar, dass die Vorschlagslisten für ehren- amtliche Richter dem Präsidenten des zuständigen Verwal- tungsgerichts auch elektronisch übermittelt werden können. Zu Nummer 2 (§§ 55a, 55b) Zu § 55a Der neue § 55a regelt die elektronische Kommunikation und elektronische Vorgangsbearbeitung im gerichtlichen Verfah- ren. Geregelt werden die Kommunikation zwischen den Ver- fahrensbeteiligten und dem Gericht einerseits (§ 55a Abs. 1 und 2) und die Anforderungen an die Bearbeitung der elek- tronischen Akte andererseits (§ 55a Abs. 3). § 55a Abs. 1 regelt, unter welchen Voraussetzungen und auf welche Art und Weise Verfahrensbeteiligte mit dem Gericht kommunizieren können. Dabei werden die Bundesregierung und die Landesregierungen ermächtigt, durch Rechtsverord- nung die technischen Rahmenbedingungen festzulegen und den Zeitpunkt zu bestimmen, von dem an ganz oder teilweise elektronisch kommuniziert werden kann. Der Zugang elek- tronischer Dokumente bei dem Gericht wird durch § 55a Abs. 2 geregelt. Für den Zugang elektronischer Dokumente bei den Beteiligten sind § 130 BGB und die Vorschriften des Zustellungsrechts maßgebend. Zusätzlich wird klargestellt, dass die Vorschriften, nach denen Schriftstücken Abschriften für Beteiligte beizulegen sind (vgl. § 81 Abs. 2) bei elektro- nischer Kommunikation nicht anzuwenden sind. § 55a Abs. 3 normiert für elektronische Dokumente des Gerichts besondere Anforderungen an die Authentizität von Daten, sofern die Dokumente unterschrieben sein müssen. Für die Zustellung enthält § 173 Abs. 3 Satz 3 ZPO, der über § 56 Abs. 2 VwGO anzuwenden ist, eine klarstellende Rege- lung. Regelungen über die Archivierung elektronischer Do- kumente sind in den Bestimmun
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 20.165 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 15/4067, 15. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 164.076–184.241 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.46) +D1D2D3 · Prüfwert 60110c96d62cdb09….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP