Gesetze / Völkerstrafgesetzbuch
VStGB§ 2 Anwendung des allgemeinen Rechts
Stand: 10.06.2019
Auf Taten nach diesem Gesetz findet das allgemeine Strafrecht Anwendung, soweit dieses Gesetz nicht in den §§ 1, 3 bis 5 und 13 Absatz 4 besondere Bestimmungen trifft.
Wird zitiert von 37 Entscheidungen zu § 2 VStGB →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BGH, 20.12.2018 – 3 StR 236/17Straftaten gegen das Völkerrecht: Begriff des Sich-in-der-Gewalt-Befindens; psychische Beihilfe zu Kriegsverbrechen; Verantwortlichkeit sowohl wegen Befehls- als auch Führungsgewalt; Verbrechen gegen die Menschlichkeit; Begriff der ZivilbevölkerungZitiert von 54
- OLG Frankfurt am Main, 30.11.2021 – 5-3 StE 1/20 - 4 - 1/20
- OLG Stuttgart, 28.09.2015 – 5 - 3 StE 6/10
- BGH, 22.01.2025 – AK 1 - 5/25, AK 1/25, AK 2/25, AK 3/25, AK 4/25, AK 5/25Fortdauer der Untersuchungshaft wegen des dringenden Tatverdachts von Verbrechen gegen die Menschlichkeit in Syrien
- BGH, 27.06.2024 – AK 56/24
- BGH, 08.05.2024 – AK 43/24
Zuletzt entschieden
- BGH, 17.12.2025 – AK 118/25
- BGH, 10.07.2025 – 3 StR 496/23Strafbare Beteiligung an einer Aktion von IS-Kämpfern in Syrien an einer Vertreibungsaktion für Jesiden: Strafbarkeit einer Beteiligung am Völkermord durch VersklavungZitiert von 1
- BGH, 05.03.2025 – 3 StR 35/24Revision im Strafverfahren: Ablehnung von Anträgen im Zusammenhang mit eigenen Ermittlungen des VerteidigersZitiert von 5
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 2 VStGB zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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22.12.2016 Ausfertigung
§ 2 geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Dezember 2016 (BGBl. I 3150)
BGBl. 2016 I S. 3150
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.