Gesetze / Völkerstrafgesetzbuch
VStGB§ 3 Handeln auf Befehl oder Anordnung
Stand: 10.06.2019
Ohne Schuld handelt, wer eine Tat nach den §§ 8 bis 15 in Ausführung eines militärischen Befehls oder einer Anordnung von vergleichbarer tatsächlicher Bindungswirkung begeht, sofern der Täter nicht erkennt, dass der Befehl oder die Anordnung rechtswidrig ist und deren Rechtswidrigkeit auch nicht offensichtlich ist.
Wird zitiert von 1 Entscheidung zu § 3 VStGB →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- BVerwG, 10.03.2022 – 2 WD 7/21Strenger Verweis wegen Einfahrens in einen für den Verkehr gesperrten Bereich eines TruppenübungsplatzesZitiert von 9
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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22.12.2016 Ausfertigung
§ 3 geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Dezember 2016 (BGBl. I 3150)
BGBl. 2016 I S. 3150
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