Gesetze / Völkerstrafgesetzbuch
VStGB§ 13 Verbrechen der Aggression
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/VStGB/13#abs-1 (1) Wer einen Angriffskrieg führt oder eine sonstige Angriffshandlung begeht, die ihrer Art, ihrer Schwere und ihrem Umfang nach eine offenkundige Verletzung der Charta der Vereinten Nationen darstellt, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/VStGB/13#abs-2 (2) Wer einen Angriffskrieg oder eine sonstige Angriffshandlung im Sinne des Absatzes 1 plant, vorbereitet oder einleitet, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft. Die Tat nach Satz 1 ist nur dann strafbar, wenn
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/VStGB/13#abs-3 (3) Eine Angriffshandlung ist die gegen die Souveränität, die territoriale Unversehrtheit oder die politische Unabhängigkeit eines Staates gerichtete oder sonst mit der Charta der Vereinten Nationen unvereinbare Anwendung von Waffengewalt durch einen Staat.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/VStGB/13#abs-4 (4) Beteiligter einer Tat nach den Absätzen 1 und 2 kann nur sein, wer tatsächlich in der Lage ist, das politische oder militärische Handeln eines Staates zu kontrollieren oder zu lenken.
Permalink zu Abs. 5recht.nulegal.eu/gesetze/VStGB/13#abs-5 (5) In minder schweren Fällen des Absatzes 2 ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.
Wird zitiert von 17 Entscheidungen zu § 13 VStGB →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- OLG Hamburg, 31.01.2023 – 5 Ws 5 - 6/23, 5 Ws 5/23, 5 Ws 6/23
- LG Kaiserslautern, 16.12.2022 – 5 Qs 134/22Billigung von Straftaten: Hinreichender Tatverdacht des Billigens eines Verbrechens der Aggression durch Verwenden des Z-Symbols an einem Fahrzeug Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- AG Köln, 06.06.2023 – 523 Ds 38/23
- LG Hamburg, 10.10.2022 – 619 Qs 27/22Zitiert von 1
- VG Halle, 26.04.2022 – 1 B 223/22
- BayObLG, 26.01.2024 – 206 StRR 362/23Zitiert von 3
Zuletzt entschieden
- OVG NRW, 21.11.2025 – 15 B 1300/25Zitiert von 3
- VG Düsseldorf, 13.11.2025 – 18 L 3700/25Zitiert von 4
- OVG NRW, 02.12.2023 – 15 B 1323/23Versammlungsrechtliche Auflagen: Anforderungen an das Verbot von Parolen auf einer Pro-Palästina-Demonstration Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 29
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 13 VStGB zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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22.12.2016 Ausfertigung
§ 13 eingefügt und geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Dezember 2016 (BGBl. I 3150)
BGBl. 2016 I S. 3150
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.