Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 1 · BT-Drs. 18/8621 · S. 15
Zu Artikel 1 (Änderung des Völkerstrafgesetzbuches)
Zu Artikel 1 (Änderung des Völkerstrafgesetzbuches) Zu Nummer 1 (Änderung von § 1) Für den Straftatbestand des Verbrechens der Aggression erfährt das in § 1 Satz 1 verankerte Weltrechtsprinzip durch den eindeutigen Bezug zur Bundesrepublik Deutschland eine Einschränkung. Der Anwendungsbereich des VStGB ist insoweit von vornherein auf die Fälle beschränkt, in denen der Beteiligte die deutsche Staatsangehö- rigkeit besitzt oder die Tat gegen die Bundesrepublik Deutschland gerichtet ist. Bei Völkerstraftaten erlaubt das Weltrechtsprinzip abweichend vom völkerrechtlichen Nichteinmischungsgrund- satz die weltweite Verfolgung extraterritorialer Taten unabhängig von einem Anknüpfungspunkt im Inland. Es rechtfertigt sich dadurch, dass die Achtung und Verteidigung universell anerkannter Rechtsgüter und grundlegen- der Menschenrechte keine innere Angelegenheit eines Staates darstellt, sondern im Interesse der Staatengemein- schaft liegt. Im Unterschied zu den Taten nach den §§ 6 bis 12 soll für dieses gravierende Führungsdelikt eine Strafverfolgung nach dem Weltrechtsprinzip nicht eingeführt werden (siehe auch vorstehend die Begründung zu Teil A Ab- schnitt II). Eine Einschränkung des Weltrechtsprinzips durch einen klaren Deutschlandbezug ist vorzugswürdig. Dies soll auch einer Überlastung der deutschen Justiz entgegenwirken. Dieses Ziel könnte zwar auch auf straf- prozessualer Ebene durch eine entsprechende Änderung des § 153f der Strafprozessordnung (StPO) erreicht wer- den. Eine klare materiell-rechtliche Regelung des Gesetzgebers vermeidet aber den Anschein eines weltweit an- wendbaren Strafrechts und überlässt die Entscheidung nicht fallbezogen der Staatsanwaltschaft. Eine Beschrän- kung des Weltrechtsprinzips ist auch nicht dem Vorwurf der mangelnden Völkerrechtsfreundlichk
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 25.822 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 18/8621, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 40.018–65.840 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 1312aed783c62a8d….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP