Gesetze / Völkerstrafgesetzbuch
VStGB§ 9 Kriegsverbrechen gegen Eigentum und sonstige Rechte
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/VStGB/9#abs-1 (1) Wer im Zusammenhang mit einem internationalen oder nichtinternationalen bewaffneten Konflikt plündert oder, ohne dass dies durch die Erfordernisse des bewaffneten Konflikts geboten ist, sonst in erheblichem Umfang völkerrechtswidrig Sachen der gegnerischen Partei, die der Gewalt der eigenen Partei unterliegen, zerstört, sich aneignet oder beschlagnahmt, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/VStGB/9#abs-2 (2) Wer im Zusammenhang mit einem internationalen bewaffneten Konflikt völkerrechtswidrig anordnet, dass Rechte und Forderungen aller oder eines wesentlichen Teils der Angehörigen der gegnerischen Partei aufgehoben oder ausgesetzt werden oder vor Gericht nicht einklagbar sind, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft.
Wird zitiert von 36 Entscheidungen zu § 9 VStGB →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- OLG Düsseldorf, 17.12.2019 – 5 StS 2/19
- BGH, 04.04.2019 – AK 12/19Kriegsverbrechen gegen Eigentum durch IS-Mitglied in Syrien: Begriff der Aneignung; funktionaler Zusammenhang; IS als gegnerische Partei der vor den Truppen des IS geflohenen Zivilpersonen; erheblicher Umfang
- OLG Frankfurt am Main, 29.10.2021 – 5-2 OJs 29/20 - 1/21
- OLG Stuttgart, 28.09.2015 – 5 - 3 StE 6/10
- OLG Düsseldorf, 04.12.2019 – 2 StE 2/19
- OLG Düsseldorf, 04.12.2019 – 2 StS 2/19
Zuletzt entschieden
- OLG Düsseldorf, 01.10.2025 – III-6 St 5/24
- BGH, 07.08.2025 – AK 59/25
- BGH, 22.01.2025 – AK 1 - 5/25, AK 1/25, AK 2/25, AK 3/25, AK 4/25, AK 5/25Fortdauer der Untersuchungshaft wegen des dringenden Tatverdachts von Verbrechen gegen die Menschlichkeit in Syrien
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 9 VStGB zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.