Gesetze / Landesrecht Bayern / UrlMV · GVBl. S. 543; 2019 S. 328, BayRS 2030-2-31-F

Verordnung über Urlaub, Mutterschutz und Elternzeit der bayerischen Beamten

28 Normen · Ausgangsfassung vom 28.11.2017 · 1 zitierende Entscheidungen · Änderungen →

Meistzitierte Normen

NormZitierende Entscheidungen
§ 9 — Abgeltung1

Aus den Normzitaten der Entscheidungen im Bestand ermittelt.

Inhaltsübersicht

  1. Eingangsformel
  2. § 1 Geltungsbereich
  3. § 2 Kommunale Wahlbeamte
  4. § 3 Anspruch und Dauer
  5. § 4 Zusatzurlaub
  6. § 5 Anrechnung und Kürzung
  7. § 6 Berechnung nach Stunden
  8. § 7 Einbringung
  9. § 8 Ansparung
  10. § 9 Abgeltung
  11. § 10 Dienstbefreiung
  12. § 11 Urlaub für kommunale Mandatsträger und für ehrenamtliche Tätigkeiten im öffentlichen Leben
  13. § 12 Urlaub für Verbesserungsvorschläge
  14. § 13 Sonderurlaub
  15. § 14 Urlaub für Kurmaßnahmen
  16. § 15 Fernbleiben vom Dienst an geschützten Feiertagen
  17. § 16 Fernbleiben vom Dienst bei vorübergehender Dienstunfähigkeit
  18. § 17 Antrag und Genehmigung
  19. § 18 Widerruf und Rücknahme der Genehmigung
  20. § 19 Anwendung des Mutterschutzgesetzes
  21. § 20 Besoldung bei Beschäftigungsverbot, Untersuchungen und Stillzeit
  22. § 21 Zuschuss bei Beschäftigungsverbot während einer Elternzeit
  23. § 22 Entlassung
  24. § 23 Anspruch, Teilzeitbeschäftigung
  25. § 24 Inanspruchnahme
  26. § 25 Entlassungsschutz
  27. § 26 Krankheitsfürsorge
  28. § 26a Übergangsregelung zur Elternzeit
  29. § 27 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
  30. Schlussformel

Änderungsverlauf

  1. Stand der amtlichen Fassung

    21.10.2025 Ausfertigung · Zuletzt geändert durch § 2 der Verordnung vom 21. Oktober 2025 (GVBl. S. 559) und durch Verordnung vom 21. Oktober 2025 (GVBl. S. 561)

Stand der amtlichen Fassung nennt das ändernde Gesetz, durch das die amtliche Fassung nach ihrer eigenen Standangabe zuletzt geändert wurde, im Wortlaut dieser Standangabe.