Gesetze / Landesrecht Bayern / UrlMV · GVBl. S. 543; 2019 S. 328, BayRS 2030-2-31-F
Verordnung über Urlaub, Mutterschutz und Elternzeit der bayerischen Beamten
28 Normen · Ausgangsfassung vom 28.11.2017 · 1 zitierende Entscheidungen · Änderungen →
Meistzitierte Normen
| Norm | Zitierende Entscheidungen |
|---|---|
| § 9 — Abgeltung | 1 |
Aus den Normzitaten der Entscheidungen im Bestand ermittelt.
Inhaltsübersicht
- Eingangsformel
- § 1 Geltungsbereich
- § 2 Kommunale Wahlbeamte
- § 3 Anspruch und Dauer
- § 4 Zusatzurlaub
- § 5 Anrechnung und Kürzung
- § 6 Berechnung nach Stunden
- § 7 Einbringung
- § 8 Ansparung
- § 9 Abgeltung
- § 10 Dienstbefreiung
- § 11 Urlaub für kommunale Mandatsträger und für ehrenamtliche Tätigkeiten im öffentlichen Leben
- § 12 Urlaub für Verbesserungsvorschläge
- § 13 Sonderurlaub
- § 14 Urlaub für Kurmaßnahmen
- § 15 Fernbleiben vom Dienst an geschützten Feiertagen
- § 16 Fernbleiben vom Dienst bei vorübergehender Dienstunfähigkeit
- § 17 Antrag und Genehmigung
- § 18 Widerruf und Rücknahme der Genehmigung
- § 19 Anwendung des Mutterschutzgesetzes
- § 20 Besoldung bei Beschäftigungsverbot, Untersuchungen und Stillzeit
- § 21 Zuschuss bei Beschäftigungsverbot während einer Elternzeit
- § 22 Entlassung
- § 23 Anspruch, Teilzeitbeschäftigung
- § 24 Inanspruchnahme
- § 25 Entlassungsschutz
- § 26 Krankheitsfürsorge
- § 26a Übergangsregelung zur Elternzeit
- § 27 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
- Schlussformel
Änderungsverlauf
-
Stand der amtlichen Fassung
21.10.2025 Ausfertigung · Zuletzt geändert durch § 2 der Verordnung vom 21. Oktober 2025 (GVBl. S. 559) und durch Verordnung vom 21. Oktober 2025 (GVBl. S. 561)
Stand der amtlichen Fassung nennt das ändernde Gesetz, durch das die amtliche Fassung nach ihrer eigenen Standangabe zuletzt geändert wurde, im Wortlaut dieser Standangabe.