Gesetze / Landesrecht Bayern / Bayerische Urlaubs- und Mutterschutzverordnung
UrlMV§ 21 Zuschuss bei Beschäftigungsverbot während einer Elternzeit
Stand: 25.08.2026
Soweit die Schutzfristen entsprechend § 3 MuSchG sowie der Entbindungstag in eine Elternzeit ohne Besoldung fallen, erhält die Beamtin einen Zuschuss von 13 € je Kalendertag. Bei einer Beamtin, deren Dienst- oder Anwärterbezüge – ohne die mit Rücksicht auf den Familienstand gewährten Zuschläge und ohne Aufwandsentschädigung sowie ohne Auslandsbesoldung nach Art. 38 BayBesG – im Monat vor Beginn der Elternzeit ein Zwölftel der Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung überschreiten, ist der Zuschuss auf 205 € begrenzt.