§ 28 Ausnahmen vom Anwendungsbereich
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 23
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- OVG Niedersachsen, 29.11.2023 – 14 LB 50/22Zitiert von 1
- VG München, 30.06.2022 – M 26a K 21.397Zitiert von 4
- OVG NRW, 23.04.2021 – 9 A 4109/18Zitiert von 2
- OVG NRW, 23.04.2021 – 9 A 4073/18Zitiert von 3
- OVG NRW, 23.04.2021 – 9 A 4108/18Zitiert von 3
- VG Münster, 17.09.2018 – 5 K 579/18Zitiert von 3
Zuletzt entschieden
- BVerfG, 20.05.2026 – 1 BvR 2324/24Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde einer Heilpraktikerin bzgl des Arztvorbehalts für nichthomöopathische Eigenblutübertragungen - Eingriff in Berufsfreiheit gerechtfertigt - Differenzierung zwischen homöopathischen und nichthomöopathischen Eigenblutprodukten mit Gleichheitssatz vereinbar
- VGH Bayern, 28.08.2024 – 20 BV 23.1807, 20 BV 23.1808
- BVerfG, 22.01.2024 – 1 BvR 2078/23Nichtannahmebeschluss: Mangels hinreichender Begründung unzulässige Verfassungsbeschwerde einer Heilpraktikerin bzgl des Arztvorbehalts für Blutentnahmen - inzidente Kontrolle der fachgerichtlichen Auslegung des § 28 TFG in Fällen einer Blutentnahme zur Eigenblutbehandlung setzt substantiierten Vortrag zu konkreter streitgegenständlicher Behandlungsmethode vorausZitiert von 2
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 28 TFG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Dieses Gesetz findet keine Anwendung auf die Entnahme einer geringfügigen Menge Blut zu diagnostischen Zwecken, auf homöopathische Eigenblutprodukte, autologes Blut zur Herstellung von biotechnologisch bearbeiteten Gewebeprodukten und auf die Entnahme einer geringfügigen Menge Eigenblut zur Herstellung von Produkten für die zahnärztliche Behandlung, sofern diese Produkte in der Zahnarztpraxis auf der Grundlage des nach § 12a Absatz 3 in Verbindung mit Absatz 1 und 2 und nach § 18 Absatz 3 in Verbindung mit Absatz 1 und 2 festgestellten allgemein anerkannten Standes der Erkenntnisse der zahnmedizinischen Wissenschaft und Technik hergestellt und angewendet werden.