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Artikel 13 · BT-Drs. 19/6337 · S. 156

Zu Artikel 13 (Änderung des Transfusionsgesetzes)

Zu Artikel 13 (Änderung des Transfusionsgesetzes)
Zu Nummer 1 (§ 12a)
Zu Buchstabe a
Mit der Änderung wird die Überschrift angepasst an die im Absatz 3 erfolgte Erweiterung der Richtlinienkompe-
tenzvorschrift auf den Bereich der Zahnmedizin.
Zu Buchstabe b
Im neu eingefügten § 12a Absatz 3 wird der BZÄK die Befugnis eingeräumt, fakultativ in Richtlinien den allge-
mein anerkannten Stand der Erkenntnisse der Wissenschaft und Technik im Bereich der Zahnheilkunde zur Ge-
winnung von Blut und Blutbestandteilen festzustellen. Die für die Richtlinien der BÄK geltenden Vorschriften
nach den Absätzen 1 und 2 gelten entsprechend für die Richtlinien der BZÄK. Insbesondere ist bei der Erarbeitung
die angemessene Beteiligung von Sachverständigen der betroffenen Fach- und Verkehrskreise und der zuständi-
gen Behörden von Bund und Ländern sicherzustellen. Die Richtlinien ergehen im Einvernehmen mit der zustän-
digen Bundesoberbehörde und sind von dieser im Bundesanzeiger zu veröffentlichen. Die Vermutungsregelung
nach Absatz 2 gilt entsprechend.
Zu Nummer 2 (§ 18)
Zu Buchstabe a
Mit der Änderung wird die Überschrift angepasst an die im Absatz 3 erfolgte Erweiterung der Richtlinienkompe-
tenzvorschrift auf den Bereich der Zahnmedizin.
Zu Buchstabe b
Absatz 1 Satz 1 und 2 werden redaktionell an die Richtlinienkompetenzvorschriften der BÄK nach § 12a Absatz 1
und nach den §§ 16 Absatz 2, 16b Absatz 1 des Transplantationsgesetzes (TPG) angepasst.
Zu Buchstabe c
Im neu angefügten § 18 Absatz 3 wird die BZÄK verpflichtet, in Richtlinien den allgemein anerkannten Stand
der Erkenntnisse der Wissenschaft und Technik für den Bereich der Zahnheilkunde nach Absatz 1 Satz 1 Num-
mern 1 bis 4 festzulegen, insbesondere im Hinblick auf die Anwendung und die Qualitätssicherung der Anwen-
dung von Bl

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 3.633 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

BT-Drs. 19/6337 im Original öffnen

Herkunft

BT-Drs. 19/6337, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 623.693–627.326 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert e4af39c3b358658b….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP