Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 13 · BT-Drs. 19/6337 · S. 156
Zu Artikel 13 (Änderung des Transfusionsgesetzes)
Zu Artikel 13 (Änderung des Transfusionsgesetzes) Zu Nummer 1 (§ 12a) Zu Buchstabe a Mit der Änderung wird die Überschrift angepasst an die im Absatz 3 erfolgte Erweiterung der Richtlinienkompe- tenzvorschrift auf den Bereich der Zahnmedizin. Zu Buchstabe b Im neu eingefügten § 12a Absatz 3 wird der BZÄK die Befugnis eingeräumt, fakultativ in Richtlinien den allge- mein anerkannten Stand der Erkenntnisse der Wissenschaft und Technik im Bereich der Zahnheilkunde zur Ge- winnung von Blut und Blutbestandteilen festzustellen. Die für die Richtlinien der BÄK geltenden Vorschriften nach den Absätzen 1 und 2 gelten entsprechend für die Richtlinien der BZÄK. Insbesondere ist bei der Erarbeitung die angemessene Beteiligung von Sachverständigen der betroffenen Fach- und Verkehrskreise und der zuständi- gen Behörden von Bund und Ländern sicherzustellen. Die Richtlinien ergehen im Einvernehmen mit der zustän- digen Bundesoberbehörde und sind von dieser im Bundesanzeiger zu veröffentlichen. Die Vermutungsregelung nach Absatz 2 gilt entsprechend. Zu Nummer 2 (§ 18) Zu Buchstabe a Mit der Änderung wird die Überschrift angepasst an die im Absatz 3 erfolgte Erweiterung der Richtlinienkompe- tenzvorschrift auf den Bereich der Zahnmedizin. Zu Buchstabe b Absatz 1 Satz 1 und 2 werden redaktionell an die Richtlinienkompetenzvorschriften der BÄK nach § 12a Absatz 1 und nach den §§ 16 Absatz 2, 16b Absatz 1 des Transplantationsgesetzes (TPG) angepasst. Zu Buchstabe c Im neu angefügten § 18 Absatz 3 wird die BZÄK verpflichtet, in Richtlinien den allgemein anerkannten Stand der Erkenntnisse der Wissenschaft und Technik für den Bereich der Zahnheilkunde nach Absatz 1 Satz 1 Num- mern 1 bis 4 festzulegen, insbesondere im Hinblick auf die Anwendung und die Qualitätssicherung der Anwen- dung von Bl
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 3.633 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
BT-Drs. 19/6337 im Original öffnen
Herkunft
BT-Drs. 19/6337, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 623.693–627.326 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert e4af39c3b358658b….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP