Gesetze / Transfusionsgesetz

TFG

§ 7 Anforderungen zur Entnahme der Spende

Stand: 25.06.2023

Bund2 Fassungen19 Entscheidungen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/TFG/7#abs-1 (1) Die anlässlich der Spendeentnahme vorzunehmende Feststellung der Identität der spendenden Person, die durchzuführenden Laboruntersuchungen und die Entnahme der Spende haben nach dem Stand der medizinischen Wissenschaft und Technik zu erfolgen.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/TFG/7#abs-2 (2) Die Entnahme der Spende darf nur durch eine ärztliche Person oder durch anderes qualifiziertes Personal unter der Verantwortung einer ärztlichen Person erfolgen. Der Einsatz telemedizinischer Verfahren ist zulässig.

§ 6 § 8