Gesetze / Strafprozeßordnung

StPO

§ 355 Verweisung an das zuständige Gericht

Stand: 10.06.2019

StrafrechtBund80 Entscheidungen

Wird ein Urteil aufgehoben, weil das Gericht des vorangehenden Rechtszuges sich mit Unrecht für zuständig erachtet hat, so verweist das Revisionsgericht gleichzeitig die Sache an das zuständige Gericht.

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