Gesetze / Strafprozeßordnung

StPO

§ 269 Verbot der Verweisung bei Zuständigkeit eines Gerichts niederer Ordnung

Stand: 10.06.2019

StrafrechtBund80 Entscheidungen

Das Gericht darf sich nicht für unzuständig erklären, weil die Sache vor ein Gericht niederer Ordnung gehöre.

§ 268d § 270