§ 269 Verbot der Verweisung bei Zuständigkeit eines Gerichts niederer Ordnung
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 80
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Nach Gewicht
- BGH, 22.12.2000 – 3 StR 378/00Jugendstrafrecht: Verwerfung der sofortigen Beschwerde gegen die Auferlegung notwendiger Auslagen der Nebenkläger auf einen Heranwachsenden KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasst
- BGH, 26.09.2001 – 2 StR 340/01Zitiert von 1
- BGH, 22.04.1999 – 4 StR 19/99Zitiert von 7
- LG Hamburg, 14.12.2016 – 617 Qs 45/16 jug
- OLG Köln, 02.08.2012 – 2 Ws 523/12Zitiert von 1
- BGH, 05.03.2025 – 3 StR 230/24Erstinstanzlich sachliche Zuständigkeit der Jugendkammer bei besonderem Umfang der SacheZitiert von 2
Zuletzt entschieden
- BGH, 26.03.2026 – 5 StR 9/26
- BGH, 20.08.2025 – 3 StR 484/24Strafbarkeit der Parole "Alles für Deutschland" als Verwendung eines Kennzeichens einer ehemaligen nationalsozialistischen OrganisationZitiert von 5
- OLG Hamm, 28.01.2025 – 3 Ws 442/24Zitiert von 1
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 269 StPO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Das Gericht darf sich nicht für unzuständig erklären, weil die Sache vor ein Gericht niederer Ordnung gehöre.