§ 444 Verfahren
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/StPO/444#abs-1 (1) Ist im Strafverfahren über die Festsetzung einer Geldbuße gegen eine juristische Person oder eine Personenvereinigung zu entscheiden (§ 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten), so ordnet das Gericht deren Beteiligung an dem Verfahren an, soweit es die Tat betrifft. § 424 Absatz 3 und 4 gilt entsprechend.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/StPO/444#abs-2 (2) Die juristische Person oder die Personenvereinigung wird zur Hauptverhandlung geladen; bleibt ihr Vertreter ohne genügende Entschuldigung aus, so kann ohne sie verhandelt werden. Für ihre Verfahrensbeteiligung gelten im übrigen die §§ 426 bis 428, 429 Absatz 2 und 3 Nummer 1, § 430 Absatz 2 und 4, § 431 Absatz 1 bis 3, § 432 Absatz 1 und, soweit nur über ihren Einspruch zu entscheiden ist, § 434 Absatz 2 und 3 sinngemäß.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/StPO/444#abs-3 (3) Für das selbständige Verfahren gelten die §§ 435, 436 Absatz 1 und 2 in Verbindung mit § 434 Absatz 2 oder 3 sinngemäß. Örtlich zuständig ist auch das Gericht, in dessen Bezirk die juristische Person oder die Personenvereinigung ihren Sitz oder eine Zweigniederlassung hat.
Wird zitiert von 32 Entscheidungen zu § 444 StPO →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- OLG Düsseldorf, 17.08.2020 – 6 Kart 10/19 (OWi)
- BGH, 24.12.2021 – KRB 11/21Gerichtliches Bußgeldverfahren wegen Kartellordnungswidrigkeit: Rechtsfolgen des unentschuldigten Ausbleibens von Nebenbetroffenen - Unentschuldigtes Ausbleiben von Nebenbetroffenen
- EuGH, 13.06.2019 – C-646/17Zitiert von 6
- OLG Celle, 26.11.2004 – 1 Ws 388/04Zitiert von 1
- BGH, 07.12.2016 – 1 StR 185/16Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt und Steuerhinterziehung: Verjährungsunterbrechende Maßnahmen; Hochrechnung der Schwarzlohnsumme auf eine BruttolohnsummeZitiert von 18
- BGH, 05.12.2000 – 1 StR 411/00Zitiert von 9
Zuletzt entschieden
- BGH, 18.03.2026 – 1 StR 97/25Übergang in das objektive Einziehungsverfahren bei dauerhafter Verhandlungsunfähigkeit des Angeklagten
- LG Nürnberg-Fürth, 22.11.2024 – 18 Qs 17/24Zitiert von 1
- BGH, 06.03.2024 – 1 StR 308/23Steuerhinterziehung bei Spielautomaten und die Konkurrenzen beim mittelbaren Täter; Geldbuße bei mehreren Anknüpfungstaten gegen GmbH als nicht revidierende NebenbeteiligteZitiert von 14
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 444 StPO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.