§ 430 Stellung in der Hauptverhandlung
Stand: 01.07.2021
Wird zitiert von 69
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- BGH, 28.05.2025 – 5 StR 622/24Verspätetes Ablehnungsgesuch eines NebenbetroffenenZitiert von 1
- BGH, 03.12.2009 – 3 StR 471/09
- BGH, 14.06.1955 – 3 StR 664/53
- LG Essen, 23.01.2017 – 35 KLs 35 Js 162/13 - 13/15
- BGH, 29.04.2026 – 1 StR 51/25
- BGH, 18.03.2026 – 1 StR 97/25Übergang in das objektive Einziehungsverfahren bei dauerhafter Verhandlungsunfähigkeit des Angeklagten
Zuletzt entschieden
- BGH, 22.04.2025 – 5 StR 86/25Revisionseinlegung durch Nebenbeteiligte ohne fristgerechten VollmachtnachweisZitiert von 1
- BGH, 25.03.2025 – 5 StR 711/24Einziehungsverfahren: Folgen des Ausbleibens des Einziehungsberechtigten in der Hautverhandlung
- BGH, 28.11.2024 – 1 StR 169/24Zitiert von 1
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 430 StPO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/StPO/430#abs-1 (1) Bleibt der Einziehungsbeteiligte in der Hauptverhandlung trotz ordnungsgemäßer Terminsnachricht aus, kann ohne ihn verhandelt werden; § 235 ist nicht anzuwenden. Gleiches gilt, wenn sich der Einziehungsbeteiligte aus der Hauptverhandlung entfernt oder bei der Fortsetzung einer unterbrochenen Hauptverhandlung ausbleibt.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/StPO/430#abs-2 (2) Auf Beweisanträge des Einziehungsbeteiligten zur Frage der Schuld des Angeklagten ist § 244 Absatz 3 Satz 2, Absatz 4 bis 6 nicht anzuwenden.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/StPO/430#abs-3 (3) Ordnet das Gericht die Einziehung eines Gegenstandes nach § 74b Absatz 1 des Strafgesetzbuches an, ohne dass eine Entschädigung nach § 74b Absatz 2 des Strafgesetzbuches zu gewähren ist, spricht es zugleich aus, dass dem Einziehungsbeteiligten eine Entschädigung nicht zusteht. Dies gilt nicht, wenn das Gericht eine Entschädigung des Einziehungsbeteiligten nach § 74b Absatz 3 Satz 2 des Strafgesetzbuches für geboten hält; in diesem Fall entscheidet es zugleich über die Höhe der Entschädigung. Das Gericht weist den Einziehungsbeteiligten zuvor auf die Möglichkeit einer solchen Entscheidung hin und gibt ihm Gelegenheit, sich zu äußern.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/StPO/430#abs-4 (4) War der Einziehungsbeteiligte bei der Verkündung des Urteils nicht zugegen und auch nicht vertreten, so beginnt die Frist zur Einlegung eines Rechtsmittels mit der Zustellung der Urteilsformel an ihn. Bei der Zustellung des Urteils kann das Gericht anordnen, dass Teile des Urteils, welche die Einziehung nicht betreffen, ausgeschieden werden.