§ 73c Einziehung des Wertes von Taterträgen
Stand: 10.06.2019
Ist die Einziehung eines Gegenstandes wegen der Beschaffenheit des Erlangten oder aus einem anderen Grund nicht möglich oder wird von der Einziehung eines Ersatzgegenstandes nach § 73 Absatz 3 oder nach § 73b Absatz 3 abgesehen, so ordnet das Gericht die Einziehung eines Geldbetrages an, der dem Wert des Erlangten entspricht. Eine solche Anordnung trifft das Gericht auch neben der Einziehung eines Gegenstandes, soweit dessen Wert hinter dem Wert des zunächst Erlangten zurückbleibt.
Wird zitiert von 1.607 Entscheidungen zu § 73c StGB →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BGH, 13.02.2014 – 1 StR 336/13Absehen von der Anordnung des Wertersatzverfalls: Gesetzliche Prüfungsreihenfolge
- BGH, 28.10.2010 – 4 StR 215/10Beschlagnahme und Verfall: Urteilsfeststellungen bei Aufrechterhaltung der Beschlagnahme wegen Ansprüchen des Verletzten bei mehreren gesamtschuldnerisch haftenden Tatbeteiligten unter Anwendung der verfallsrechtlichen HärtevorschriftZitiert von 64
- BGH, 03.02.2016 – 1 StR 606/15Verfall des Wertersatzes: Feststellung der Entreicherung bei Teilschweigen des Angeklagten zum Verbleib des ErlösesZitiert von 8
- BGH, 26.03.2015 – 4 StR 463/14Strafurteilsinhalt: Absehen von der Feststellung des dem erlangten Wert entsprechenden Geldbetrags bei unterlassener VerfallsanordnungZitiert von 11
- BGH, 20.01.2021 – GSSt 2/20Jugendgerichtsverfahren: Einziehung des Wertes von Taterträgen bei Anwendung von Jugendstrafrecht
- BGH, 30.05.2008 – 1 StR 166/07Strafbare Werbung: Anforderungen an den Zusammenhang zwischen Werbeaussage und Angebot sowie Reichweite des Verfalls von Kaufpreiszahlungen Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 60
Zuletzt entschieden
- BGH, 22.09.2026 – 5 StR 446/26Einziehung von Wertersatz: Subsidiarität der erweiterten Einziehung gegenüber der einfachen Einziehung bei Erlösen aus anderen konkretisierbaren Straftaten Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- BGH, 22.09.2026 – 2 StR 168/26Betäubungsmittelrecht: Konsumtion der gewinnbringenden Einfuhr von Cannabis durch Handeltreiben mit Cannabis Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- BGH, 02.09.2026 – 6 StR 249/26Einziehung des Wertes von Taterträgen: Abänderung des Einziehungsbetrags wegen eines Rechenfehlers des Tatgerichts Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 73c StGB zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.