§ 73c Einziehung des Wertes von Taterträgen
Stand: 10.06.2019
Ist die Einziehung eines Gegenstandes wegen der Beschaffenheit des Erlangten oder aus einem anderen Grund nicht möglich oder wird von der Einziehung eines Ersatzgegenstandes nach § 73 Absatz 3 oder nach § 73b Absatz 3 abgesehen, so ordnet das Gericht die Einziehung eines Geldbetrages an, der dem Wert des Erlangten entspricht. Eine solche Anordnung trifft das Gericht auch neben der Einziehung eines Gegenstandes, soweit dessen Wert hinter dem Wert des zunächst Erlangten zurückbleibt.
Wird zitiert von 1.486 Entscheidungen zu § 73c StGB →
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Nach Gewicht
- BGH, 20.01.2021 – GSSt 2/20Jugendgerichtsverfahren: Einziehung des Wertes von Taterträgen bei Anwendung von Jugendstrafrecht
- BGH, 13.02.2014 – 1 StR 336/13Absehen von der Anordnung des Wertersatzverfalls: Gesetzliche Prüfungsreihenfolge
- BGH, 28.10.2010 – 4 StR 215/10Beschlagnahme und Verfall: Urteilsfeststellungen bei Aufrechterhaltung der Beschlagnahme wegen Ansprüchen des Verletzten bei mehreren gesamtschuldnerisch haftenden Tatbeteiligten unter Anwendung der verfallsrechtlichen HärtevorschriftZitiert von 61
- BGH, 03.02.2016 – 1 StR 606/15Verfall des Wertersatzes: Feststellung der Entreicherung bei Teilschweigen des Angeklagten zum Verbleib des ErlösesZitiert von 6
- BGH, 26.03.2015 – 4 StR 463/14Strafurteilsinhalt: Absehen von der Feststellung des dem erlangten Wert entsprechenden Geldbetrags bei unterlassener VerfallsanordnungZitiert von 10
- BGH, 30.05.2008 – 1 StR 166/07Strafbare Werbung: Anforderungen an den Zusammenhang zwischen Werbeaussage und Angebot sowie Reichweite des Verfalls von Kaufpreiszahlungen KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 57
Zuletzt entschieden
- BGH, 11.08.2026 – 5 StR 325/26Einziehung des Wertes von Taterträgen: Feststellungen zur Erlangung der tatsächlichen Verfügungsgewalt über Verkaufserlöse aus Betäubungsmittelgeschäften KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasst
- BGH, 06.08.2026 – 2 StR 760/25
- BGH, 15.07.2026 – 4 StR 140/26Strafzumessung: Rechtsfehlerhafte Nichterörterung einer vertypten Strafmilderung wegen Aufklärungshilfe nach § 31 Satz 1 Nr. 1 BtMG und § 35 Satz 1 Nr. 1 KCanG KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasst
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 73c StGB zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.