§ 356a Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei einer Revisionsentscheidung
Stand: 10.06.2019
Hat das Gericht bei einer Revisionsentscheidung den Anspruch eines Beteiligten auf rechtliches Gehör in entscheidungserheblicher Weise verletzt, versetzt es insoweit auf Antrag das Verfahren durch Beschluss in die Lage zurück, die vor dem Erlass der Entscheidung bestand. Der Antrag ist binnen einer Woche nach Kenntnis von der Verletzung des rechtlichen Gehörs schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle beim Revisionsgericht zu stellen und zu begründen. Der Zeitpunkt der Kenntniserlangung ist glaubhaft zu machen. Hierüber ist der Angeklagte bei der Bekanntmachung eines Urteils, das ergangen ist, obwohl weder er selbst noch ein Verteidiger mit nachgewiesener Vertretungsvollmacht anwesend war, zu belehren. § 47 gilt entsprechend.
Wird zitiert von 474 Entscheidungen zu § 356a StPO →
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- BGH, 13.08.2008 – 1 StR 162/08Zitiert von 8
- BGH, 06.02.2009 – 1 StR 541/08Zitiert von 9
- BGH, 20.05.2011 – 1 StR 381/10Revision im Strafverfahren: Zurechnung des Verschuldens des Verteidigers bei Versäumung der Frist für die AnhörungsrügeZitiert von 4
- Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen, 25.04.2023 – VerfGH 102/22.VB-3
- BGH, 09.08.2016 – 1 StR 52/16Anhörungsrüge im Strafverfahren: Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Antragsfrist; fehlende RechtsbehelfsbelehrungZitiert von 3
- KG, 18.12.2015 – 2 Ws 259/15 Vollz
Zuletzt entschieden
- BGH, 30.07.2026 – 4 StR 357/24Anhörungsrüge: Kein Gehörsverstoß durch fehlende Begründung des Revisionsverwerfungsbeschlusses nach Einreichung einer Gegenerklärung KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasst
- BGH, 30.07.2026 – 4 StR 357/24Anhörungsrüge: Kein Gehörsverstoß durch fehlende Begründung des Revisionsverwerfungsbeschlusses nach Einreichung einer Gegenerklärung KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasst
- BGH, 30.07.2026 – 5 StR 738/24Strafverfahren: Verwerfung einer Anhörungsrüge gegen ein Revisionsurteil wegen angeblicher Verletzung des rechtlichen Gehörs KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasst
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 356a StPO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.