§ 349 Entscheidung ohne Hauptverhandlung durch Beschluss
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/StPO/349#abs-1 (1) Erachtet das Revisionsgericht die Vorschriften über die Einlegung der Revision oder die über die Anbringung der Revisionsanträge nicht für beobachtet, so kann es das Rechtsmittel durch Beschluß als unzulässig verwerfen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/StPO/349#abs-2 (2) Das Revisionsgericht kann auf einen Antrag der Staatsanwaltschaft, der zu begründen ist, auch dann durch Beschluß entscheiden, wenn es die Revision einstimmig für offensichtlich unbegründet erachtet.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/StPO/349#abs-3 (3) Die Staatsanwaltschaft teilt den Antrag nach Absatz 2 mit den Gründen dem Beschwerdeführer mit. Der Beschwerdeführer kann binnen zwei Wochen eine schriftliche Gegenerklärung beim Revisionsgericht einreichen.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/StPO/349#abs-4 (4) Erachtet das Revisionsgericht die zugunsten des Angeklagten eingelegte Revision einstimmig für begründet, so kann es das angefochtene Urteil durch Beschluß aufheben.
Permalink zu Abs. 5recht.nulegal.eu/gesetze/StPO/349#abs-5 (5) Wendet das Revisionsgericht Absatz 1, 2 oder 4 nicht an, so entscheidet es über das Rechtsmittel durch Urteil.
Wird zitiert von 20.993 Entscheidungen zu § 349 StPO →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- BVerfG, 30.06.2014 – 2 BvR 792/11Nichtannahmebeschluss: Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen Verwerfung einer strafprozessualen Revision durch unbegründeten Beschluss nach § 349 Abs 2 StPO - keine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG) oder der Gewährleistung eines fairen Verfahrens (Art 6 Abs 1 S 1 EMRK <juris: MRK>) - teilweise Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels hinreichender SubstantiierungZitiert von 99
- BVerfG, 30.09.2022 – 2 BvR 2222/21Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Verwerfung der strafprozessualen Revision im sog. "NSU-Prozess" gem § 349 Abs 2 StPO - insb keine Verletzung des Gehörsanspruchs durch Entscheidung ohne mündliche Verhandlung - Verzicht auf mündliche Verhandlung zudem mit Art 6 Abs 1 EMRK (juris: MRK) vereinbarZitiert von 58
- BGH, 26.11.2015 – 1 StR 386/15Strafverfahren: Anhörungsrüge nach Verwerfung der Revision im Beschlussverfahren wegen mangelnder Information weiterer in das Revisionsverfahren eintretender VerteidigerZitiert von 3
- BGH, 07.03.2006 – 5 StR 547/05Zitiert von 2
- BGH, 04.06.2002 – 3 StR 146/02Zitiert von 4
- EGMR, 13.01.2015 – 10152/13
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.