Gesetze / Strafprozeßordnung

StPO

§ 318 Berufungsbeschränkung

Stand: 10.06.2019

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Die Berufung kann auf bestimmte Beschwerdepunkte beschränkt werden. Ist dies nicht geschehen oder eine Rechtfertigung überhaupt nicht erfolgt, so gilt der ganze Inhalt des Urteils als angefochten.

§ 317 § 319