§ 318 Berufungsbeschränkung
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 220
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Nach Gewicht
- BGH, 21.10.1980 – 1 StR 262/80Zitiert von 41
- OLG Frankfurt am Main, 20.11.2014 – 1 Ss 278/14Zitiert von 2
- OLG Koblenz, 09.04.2014 – 2 Ss 36/14Zitiert von 3
- BGH, 07.07.2010 – 1 StR 212/10Berufung im Strafverfahren: Nachträgliche Gesamtstrafenbildung durch das Berufungsgericht bei wirksamer Beschränkung der Berufung auf die Frage der Strafaussetzung zur BewährungZitiert von 7
- BGH, 29.04.1958 – 1 StR 68/58Zitiert von 3
- BVerwG, 28.07.2011 – 2 C 16/10Beamtendisziplinarrecht: Außerdienstliche Steuerhinterziehung; prognostische Gesamtwürdigung; DisziplinarmaßnahmeZitiert von 292
Zuletzt entschieden
- OLG Köln, 14.04.2026 – 1 ORs 218/25
- OLG Hamm, 24.02.2026 – 2 ORs 4/26
- BayObLG, 24.02.2026 – 206 StRR 406/25
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 318 StPO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Die Berufung kann auf bestimmte Beschwerdepunkte beschränkt werden. Ist dies nicht geschehen oder eine Rechtfertigung überhaupt nicht erfolgt, so gilt der ganze Inhalt des Urteils als angefochten.