§ 318 Berufungsbeschränkung
Stand: 10.06.2019
Die Berufung kann auf bestimmte Beschwerdepunkte beschränkt werden. Ist dies nicht geschehen oder eine Rechtfertigung überhaupt nicht erfolgt, so gilt der ganze Inhalt des Urteils als angefochten.
Wird zitiert von 225 Entscheidungen zu § 318 StPO →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BGH, 21.10.1980 – 1 StR 262/80Zitiert von 41
- OLG Frankfurt am Main, 20.11.2014 – 1 Ss 278/14Zitiert von 2
- OLG Koblenz, 09.04.2014 – 2 Ss 36/14Zitiert von 3
- BGH, 07.07.2010 – 1 StR 212/10Berufung im Strafverfahren: Nachträgliche Gesamtstrafenbildung durch das Berufungsgericht bei wirksamer Beschränkung der Berufung auf die Frage der Strafaussetzung zur BewährungZitiert von 7
- BGH, 29.04.1958 – 1 StR 68/58Zitiert von 3
- BVerwG, 28.07.2011 – 2 C 16/10Beamtendisziplinarrecht: Außerdienstliche Steuerhinterziehung; prognostische Gesamtwürdigung; DisziplinarmaßnahmeZitiert von 330
Zuletzt entschieden
- OVG Berlin-Brandenburg, 15.04.2026 – OVG 90 H 5/25
- OLG Köln, 14.04.2026 – 1 ORs 218/25
- OLG Hamm, 24.02.2026 – 2 ORs 4/26
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