§ 320 Aktenübermittlung an die Staatsanwaltschaft
Stand: 10.06.2019
Ist die Berufung rechtzeitig eingelegt, so hat nach Ablauf der Frist zur Rechtfertigung die Geschäftsstelle ohne Rücksicht darauf, ob eine Rechtfertigung stattgefunden hat oder nicht, die Akten der Staatsanwaltschaft vorzulegen. Diese stellt, wenn die Berufung von ihr eingelegt ist, dem Angeklagten die Schriftstücke über Einlegung und Rechtfertigung der Berufung zu.
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Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BGH, 13.11.1959 – 2 StR 239/59Zitiert von 1
- BayObLG, 20.03.2024 – 204 StRR 77/24Zitiert von 3
- OLG Hamm, 29.07.2021 – 4 Ws 69/21
- OLG Stuttgart, 22.02.2021 – 2 Ws 246/20Zitiert von 1
- LG Detmold, 10.05.2017 – 21 Qs 36 Js 1194/14-41/17
- OLG Hamburg, 31.10.2016 – 1 Ws 154/16
Zuletzt entschieden
- KG, 20.01.2016 – (5) 121 Ss 155/15 (57/15) - 5 Ws 156/15, (5) 121 Ss 155/15 (57/15)
- OLG Koblenz, 01.12.2014 – 2 Ws 616/14
- OLG Karlsruhe, 01.10.2014 – 2 (6) Ss 442/14; 2 (6) Ss 442/14 - AK 118/14Zitiert von 2
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