§ 262 Entscheidung zivilrechtlicher Vorfragen
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 50
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- OLG Rostock, 12.11.2012 – I Ws 321/12Zitiert von 3
- OLG Naumburg, 08.09.2015 – 1 Ws (RB) 91/15Zitiert von 3
- OLG Celle, 29.05.2024 – 1 Ws 128/24 (StrVollz)
- OLG Düsseldorf, 31.10.2022 – 2 RBs 155/22Zitiert von 2
- OLG Köln, 13.02.1990 – 2 Ws 648/89Zitiert von 2
- BGH, 16.04.1957 – 5 StR 535/57
Zuletzt entschieden
- BGH, 04.06.2025 – 4 StR 51/25
- BGH, 28.08.2024 – 2 StR 69/24Strafverfahren wegen Totschlags: Angriffsziel einer Nebenklagerevision
- Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin, 18.10.2023 – 77/23
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 262 StPO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/StPO/262#abs-1 (1) Hängt die Strafbarkeit einer Handlung von der Beurteilung eines bürgerlichen Rechtsverhältnisses ab, so entscheidet das Strafgericht auch über dieses nach den für das Verfahren und den Beweis in Strafsachen geltenden Vorschriften.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/StPO/262#abs-2 (2) Das Gericht ist jedoch befugt, die Untersuchung auszusetzen und einem der Beteiligten zur Erhebung der Zivilklage eine Frist zu bestimmen oder das Urteil des Zivilgerichts abzuwarten.