§ 252 Verbot der Protokollverlesung nach Zeugnisverweigerung
Stand: 10.06.2019
Die Aussage eines vor der Hauptverhandlung vernommenen Zeugen, der erst in der Hauptverhandlung von seinem Recht, das Zeugnis zu verweigern, Gebrauch macht, darf nicht verlesen werden.
Wird zitiert von 284 Entscheidungen zu § 252 StPO →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BGH, 15.07.2016 – GSSt 1/16Einführung einer Aussage eines Zeugen vor einem Richter im Ermittlungsverfahren durch Vernehmung des Richters im Hauptverfahren nach Gebrauchmachung des Zeugnisverweigerungsrechts durch den Zeugen
- BGH, 25.03.1998 – 3 StR 686/97Zitiert von 7
- BGH, 12.02.2004 – 3 StR 185/03Zitiert von 11
- BGH, 24.02.2016 – 2 StR 656/13Voraussetzungen der Verwertung einer während der richterlichen Vernehmung getätigten Zeugenaussage bei Zeugnisverweigerung in der Hauptverhandlung
- BGH, 18.03.2015 – 2 StR 656/13Voraussetzungen der Verwertung einer während der richterlichen Vernehmung getätigten Zeugenaussage bei Zeugnisverweigerung in der HauptverhandlungZitiert von 1
- BGH, 23.09.1999 – 4 StR 189/99Strafverfahrensrecht: Gestattung der Verwertung einer bei nichtrichterlicher Vernehmung gemachten Aussage trotz Geltendmachung des Zeugnisverweigerungsrechts Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 17
Zuletzt entschieden
- BGH, 28.04.2026 – 1 StR 269/25Vorenthalten von Arbeitsentgelt: Keine Bindungswirkung offensichtlich unzutreffender Entsendebescheinigungen aus bilateralen Sozialversicherungsabkommen Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- VG Bremen, 06.03.2026 – 5 V 3044/25Zitiert von 1
- LG Ravensburg, 18.12.2025 – 6 NBs 25 Js 4939/23
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