§ 28 Rechtsmittel
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 123
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Nach Gewicht
- OLG Bremen, 07.01.2019 – 1 Ws 116/18Zitiert von 3
- BVerfG, 21.06.1977 – 2 BvR 308/77Bestimmtheit der Strafvorschriften über Landesverrat; Verwerfung der auf unrichtige Zurückweisung eines Richterablehnungsgesuchs gestützten Revision gegen ein erstinstanzliches Urteil eines OberlandesgerichtsZitiert von 33
- OLG Hamm, 06.03.2014 – 1 Ws 110/14Zitiert von 12
- OLG München, 21.09.2020 – 1 Ws 685/20Zitiert von 1
- OLG Karlsruhe, 27.06.2017 – 2 Ws 166/17Zitiert von 3
- OLG Hamm, 17.03.2005 – 1 Ws 120/05Zitiert von 1
Zuletzt entschieden
- Anwaltsgerichtshof Nordrhein-Westfalen, 17.04.2026 – 2 AGH 13/23
- BayObLG, 05.11.2025 – 203 StObWs 267/25
- OLG Celle, 30.10.2025 – 1 Ws 152/25 (StrVollz)
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 28 StPO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/StPO/28#abs-1 (1) Der Beschluß, durch den die Ablehnung für begründet erklärt wird, ist nicht anfechtbar.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/StPO/28#abs-2 (2) Gegen den Beschluß, durch den die Ablehnung als unzulässig verworfen oder als unbegründet zurückgewiesen wird, ist sofortige Beschwerde zulässig. Betrifft die Entscheidung einen erkennenden Richter, so kann sie nur zusammen mit dem Urteil angefochten werden.