§ 27 Entscheidung über einen zulässigen Ablehnungsantrag
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/StPO/27#abs-1 (1) Wird die Ablehnung nicht als unzulässig verworfen, so entscheidet über das Ablehnungsgesuch das Gericht, dem der Abgelehnte angehört, ohne dessen Mitwirkung.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/StPO/27#abs-2 (2) Wird ein richterliches Mitglied der erkennenden Strafkammer abgelehnt, so entscheidet die Strafkammer in der für Entscheidungen außerhalb der Hauptverhandlung vorgeschriebenen Besetzung.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/StPO/27#abs-3 (3) Wird ein Richter beim Amtsgericht abgelehnt, so entscheidet ein anderer Richter dieses Gerichts. Einer Entscheidung bedarf es nicht, wenn der Abgelehnte das Ablehnungsgesuch für begründet hält.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/StPO/27#abs-4 (4) Wird das zur Entscheidung berufene Gericht durch Ausscheiden des abgelehnten Mitglieds beschlußunfähig, so entscheidet das zunächst obere Gericht.
Wird zitiert von 132 Entscheidungen zu § 27 StPO →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BVerfG, 24.02.2006 – 2 BvR 836/04Richterablehnung: Verfassungsrechtliche Grenzen der Verwerfung eines Ablehnungsgesuchs als unzulässig durch den abgelehnten Richter nach § 26a Abs. 1 Nr. 2 StPO Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 31
- BGH, 10.08.2005 – 5 StR 180/05Strafverfahren: Anforderungen an die Verwerfung eines Befangenheitsgesuchs wegen Unzulässigkeit durch den abgelehnten Richter und Maßstab des absoluten Revisionsgrundes Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 23
- BGH, 10.11.1967 – 4 StR 512/66Zitiert von 41
- BVerfG, 09.04.2025 – 2 BvR 1298/24Stattgebender Kammerbeschluss: Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Entscheidungen im Verfahren auf strafrechtliche Rehabilitierung bzgl einer Inhaftierung in der ehemaligen DDR - ua Verletzung von Art 101 Abs 1 S 2 GG durch ungerechtfertigte Verwerfung eines Ablehnungsgesuchs als unzulässig im vereinfachten Verfahren nach § 26a StPOZitiert von 4
- BVerfG, 02.06.2005 – 2 BvR 625/01Richterablehnung im Strafprozess: Verfassungsrechtliche Grenzen der Auslegung und Anwendung des § 26a StPO bei der Verwerfung von Befangenheitsgesuchen Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 99
- BGH, 28.05.2020 – 1 StR 108/20Richterablehnung wegen Befangenheit: Zuständiges Gericht für die Bescheidung eines Befangenheitsantrages als unzulässigZitiert von 3
Zuletzt entschieden
- BGH, 07.07.2026 – 1 StR 164/26Strafverfahren: Erfolglosigkeit der Rüge wegen Ablehnung eines von einem Mitangeklagten gestellten Beweisantrags auf Vernehmung eines Auslandszeugen Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- BGH, 22.04.2026 – 5 StR 102/26Sexueller Übergriff: Anforderungen an die Kundgabe des entgegenstehenden Willens im Sinne des § 177 Abs. 1 StGB Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- BayObLG, 05.11.2025 – 203 StObWs 267/25
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 27 StPO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.