§ 73e Ausschluss der Einziehung des Tatertrages oder des Wertersatzes
Stand: 25.10.2026 (zuletzt mit der amtlichen Fassung abgeglichen) · diese Fassung beobachtet seit 29.12.2020
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/StGB/73e#abs-1 (1) Die Einziehung nach den §§ 73 bis 73c ist ausgeschlossen, soweit der Anspruch, der dem Verletzten aus der Tat auf Rückgewähr des Erlangten oder auf Ersatz des Wertes des Erlangten erwachsen ist, erloschen ist. Dies gilt nicht für Ansprüche, die durch Verjährung erloschen sind.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/StGB/73e#abs-2 (2) In den Fällen des § 73b, auch in Verbindung mit § 73c, ist die Einziehung darüber hinaus ausgeschlossen, soweit der Wert des Erlangten zur Zeit der Anordnung nicht mehr im Vermögen des Betroffenen vorhanden ist, es sei denn, dem Betroffenen waren die Umstände, welche die Anordnung der Einziehung gegen den Täter oder Teilnehmer ansonsten zugelassen hätten, zum Zeitpunkt des Wegfalls der Bereicherung bekannt oder infolge von Leichtfertigkeit unbekannt.
Wird zitiert von 297 Entscheidungen zu § 73e StGB →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- LG Bonn, 18.03.2020 – 62 KLs - 213 Js 41/19 - 1/19
- OLG Frankfurt am Main, 16.08.2021 – 3 Ws 406/21, 3 Ws 407/21, 3 Ws 408/21Zitiert von 1
- BVerfG, 07.04.2022 – 2 BvR 2194/21Nichtannahmebeschluss: Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen § 73a Abs 1 S 2 StGB bzw gegen Art 316j Nr 1 EGStGB (juris: StGBEG) - Rückbewirkung von Rechtsfolgen ("echte Rückwirkung") durch Art 316j Nr 1 StGBEG ausnahmsweise zulässig (Fortführung von BVerfGE 156, 354) - hier: Verfassungsbeschwerde bzgl Einziehung von Vermögenswerten aus "Cum-Ex"-Geschäften erfolglosZitiert von 22
- BGH, 28.07.2021 – 1 StR 519/20Steuerhinterziehung: Geltendmachung tatsächlich nicht einbehaltener Kapitalertragsteuer zur Steueranrechnung bzw. Steuererstattung gegenüber den Finanzbehörden auf der Grundlage von Cum-Ex-Leerverkaufsgeschäften; Einziehung von Taterträgen trotz eingetretener Zahlungsverjährung aus steuerlichen GründenZitiert von 41
- LG Köln, 17.12.2020 – 112 KLs 9/19
- BGH, 08.07.2025 – 1 StR 58/24Steuerhinterziehung bei Cum-Ex - Aktiengeschäften: Einziehungsanordnung und Abgrenzung "durch die Tat und "für die Tat"Zitiert von 6
Zuletzt entschieden
- OLG Bremen, 14.09.2026 – 1 Ws 19/24Strafvollstreckung: Voraussetzungen des Unterbleibens der Vollstreckung der Wertersatzeinziehung bei tatplanmäßiger Weitergabe von Taterträgen; Darlegungslast nach § 459g Abs. 5 StPO Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- BGH, 08.09.2026 – 2 StR 556/25Strafrecht: Schuldspruchänderung wegen Fehlens eines Sachschadens; Begründungsanforderungen an die Einziehung des Wertes von Taterträgen Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- BGH, 04.08.2026 – 6 StR 160/26Strafrecht: Einziehung des Wertes von Taterträgen bei Sicherstellung oder Rückerlangung der Beute durch Geschädigte Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 73e StGB zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
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Änderungsverlauf
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21.12.2020 Ausfertigung
§ 73e geändert durch Artikel 47 des Gesetzes vom 21. Dezember 2020 (BGBl. I 3096)
BGBl. 2020 I S. 3096
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