Gesetze / Einführungsgesetz zum Strafgesetzbuch
EGStGBArt 316j Übergangsvorschrift zum Jahressteuergesetz 2020
Stand: 29.12.2020
Wird über die Anordnung der Einziehung des Tatertrages oder des Wertes des Tatertrages wegen einer Tat, die vor dem 29. Dezember 2020 begangen worden ist, nach diesem Zeitpunkt entschieden, so ist abweichend von § 2 Absatz 5 des Strafgesetzbuches § 73e Absatz 1 Satz 2 des Strafgesetzbuches in der am 29. Dezember 2020 geltenden Fassung anzuwenden, wenn
Wird zitiert von 8 Entscheidungen zu Art 316j EGStGB →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BVerfG, 07.04.2022 – 2 BvR 2194/21Nichtannahmebeschluss: Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen § 73a Abs 1 S 2 StGB bzw gegen Art 316j Nr 1 EGStGB (juris: StGBEG) - Rückbewirkung von Rechtsfolgen ("echte Rückwirkung") durch Art 316j Nr 1 StGBEG ausnahmsweise zulässig (Fortführung von BVerfGE 156, 354) - hier: Verfassungsbeschwerde bzgl Einziehung von Vermögenswerten aus "Cum-Ex"-Geschäften erfolglosZitiert von 21
- BGH, 28.07.2021 – 1 StR 519/20Steuerhinterziehung: Geltendmachung tatsächlich nicht einbehaltener Kapitalertragsteuer zur Steueranrechnung bzw. Steuererstattung gegenüber den Finanzbehörden auf der Grundlage von Cum-Ex-Leerverkaufsgeschäften; Einziehung von Taterträgen trotz eingetretener Zahlungsverjährung aus steuerlichen GründenZitiert von 38
- LG Bonn, 03.06.2025 – 62 KLs 1/24Zitiert von 1
- LG Bonn, 30.04.2024 – 65 KLs 1/23
- LG Bonn, 12.12.2023 – 62 KLs 1/21Zitiert von 3
- LG Bonn, 13.12.2022 – 62 KLs - 213 Js 116/20 - 2/20
Zuletzt entschieden
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung Art 316j EGStGB zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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21.12.2020 Ausfertigung
Art. 316j geändert durch Artikel 48 des Gesetzes vom 21. Dezember 2020 (BGBl. I 3096)
BGBl. 2020 I S. 3096
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.