§ 7 Geltung für Auslandstaten in anderen Fällen
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/StGB/7#abs-1 (1) Das deutsche Strafrecht gilt für Taten, die im Ausland gegen einen Deutschen begangen werden, wenn die Tat am Tatort mit Strafe bedroht ist oder der Tatort keiner Strafgewalt unterliegt.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/StGB/7#abs-2 (2) Für andere Taten, die im Ausland begangen werden, gilt das deutsche Strafrecht, wenn die Tat am Tatort mit Strafe bedroht ist oder der Tatort keiner Strafgewalt unterliegt und wenn der Täter
Wird zitiert von 270 Entscheidungen zu § 7 StGB →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BGH, 18.04.1979 – 2 StR 807/78
- BGH, 30.09.1976 – 4 StR 683/75Zitiert von 7
- OLG Zweibrücken, 06.11.2002 – 1 Ws 484/02
- BGH, 25.06.1953 – 4 StR 108/53Zitiert von 6
- OLG Stuttgart, 30.10.2003 – 1 Ws 288/03
- OLG Celle, 05.06.2007 – 1 Ws 191 - 193/07
Zuletzt entschieden
- BGH, 01.09.2026 – StB 51/26Durchsuchungsanordnung: Umdeutung einer prozessual überholten Beschwerde in einen Feststellungsantrag; Voraussetzungen des Anfangsverdachts Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- BGH, 13.08.2026 – AK 34 + 35/26, AK 34/26, AK 35/26Haftprüfung: Fortdauer der Untersuchungshaft wegen dringenden Tatverdachts der Unterstützung einer ausländischen terroristischen Vereinigung Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- BGH, 04.08.2026 – AK 36/26Besondere Haftprüfung: Fortdauer der Untersuchungshaft wegen dringenden Verdachts der mitgliedschaftlichen Beteiligung an einer ausländischen terroristischen Vereinigung Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 7 StGB zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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24.08.2004 Ausfertigung
§ 7 geändert durch Artikel 12c des Gesetzes vom 24. August 2004 (BGBl. I 2198)
BGBl. 2004 I S. 2198
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.