§ 66a Vorbehalt der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 123
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Nach Gewicht
- BVerfG, 20.06.2012 – 2 BvR 1048/11Verfassungswidrigkeit der Regelungen zur vorbehaltenen Sicherungsverwahrung soweit diese einen Verstoß gegen das Abstandsverbot darstellen (insoweit Festhaltung an BVerfGE 128, 326) - im Übrigen keine Verletzung von Art 1 Abs 1 und des Bestimmtheitsgebots durch das Institut der vorbehaltenen Sicherheitsverwahrung - auch unter konventionsrechtlichen Aspekten (Art 5 Abs 1 S 2 Bust a EMRK) kein unverhältnismäßiger Eingriff in das Freiheitsgrundrecht durch Anordnung einer vorbehaltenen SicherungsverwahrungZitiert von 19
- BGH, 20.11.2018 – 4 StR 168/18Verhängung lebenslanger Freiheitsstrafe: Zulässigkeit des Vorbehalts der SicherungsverwahrungZitiert von 8
- BGH, 08.07.2005 – 2 StR 120/05Gesamtstrafenbildung: Unzulässigkeit der Einbeziehung von Einzelstrafen aus einem noch nicht rechtskräftigen Urteil; Erfordernis des Hangs beim Vorbehalt der Sicherungsverwahrung KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 30
- BGH, 14.12.2006 – 3 StR 269/06Zitiert von 5
- LG Kiel, 29.03.2007 – II KLs 15/04
- LG Hanau, 05.04.2011 – 5 Kls - 1101 Js 3494/06
Zuletzt entschieden
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 66a StGB zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/StGB/66a#abs-1 (1) Das Gericht kann im Urteil die Anordnung der Sicherungsverwahrung vorbehalten, wenn
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/StGB/66a#abs-2 (2) Einen Vorbehalt im Sinne von Absatz 1 kann das Gericht auch aussprechen, wenn
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/StGB/66a#abs-3 (3) Über die nach Absatz 1 oder 2 vorbehaltene Anordnung der Sicherungsverwahrung kann das Gericht im ersten Rechtszug nur bis zur vollständigen Vollstreckung der Freiheitsstrafe entscheiden; dies gilt auch, wenn die Vollstreckung des Strafrestes zur Bewährung ausgesetzt war und der Strafrest vollstreckt wird. Das Gericht ordnet die Sicherungsverwahrung an, wenn die Gesamtwürdigung des Verurteilten, seiner Tat oder seiner Taten und ergänzend seiner Entwicklung bis zum Zeitpunkt der Entscheidung ergibt, dass von ihm erhebliche Straftaten zu erwarten sind, durch welche die Opfer seelisch oder körperlich schwer geschädigt werden.