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Artikel 1 · BT-Drs. 17/3403 · S. 21

Zu Artikel 1 (Änderung des Strafgesetzbuches)

Zu Artikel 1 (Änderung des Strafgesetzbuches)
Zu Nummer 1 (Inhaltsübersicht)
Es handelt sich um eine Folgeänderung zur Ergänzung der
Überschrift von § 68d StGB (siehe Artikel 1 Nummer 8
Buchstabe a).
Zu Nummer 2 (§ 66 StGB)
§ 66 StGB regelt die primäre, also bereits im Urteil angeord-
nete Sicherungsverwahrung.
Zu Buchstabe a (Absatz 1)
Absatz 1 dieser Vorschrift enthält den Grundtatbestand des
Sicherungsverwahrungsrechts, auf dessen Voraussetzungen
in § 66 Absatz 2 bis 4 und in den §§ 66a, 66b StGB in unter-
schiedlichem Umfang Bezug genommen wird. Hier vorge-
nommene Änderungen sind daher auch für diese anderen Re-
gelungen bedeutsam.
Drucksache 17/3403 – 22 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
Die Neufassung von Absatz 1 bezweckt im Kern zweierlei:
Zum einen soll der Kreis der Straftaten, auf denen eine Si-
cherungsverwahrung grundsätzlich beruhen kann, stärker
auf Delikte gegen höchstpersönliche Rechtsgüter, ein-
schließlich gemeingefährlicher Straftaten, konzentriert wer-
den. Zum anderen soll der für die Gefährlichkeitsprognose
maßgebliche Zeitpunkt klargestellt werden.
1. Beschränkung der tauglichen Anlass- und Vortaten
Bisher kommt im Rahmen des § 66 Absatz 1 und 2 StGB
grundsätzlich jede vorsätzliche Straftat als Grundlage für die
Anordnung der Sicherungsverwahrung in Betracht. Gleiches
gilt in Bezug auf den Gegenstand der erforderlichen Vorver-
urteilungen bzw. für die erforderlichen weiteren Taten. Da
die Sicherungsverwahrung aber nach allgemeiner Meinung
als „letztes Mittel der Kriminalpolitik“ (so schon Bundes-
tagsdrucksache V/4094, S. 20) anzusehen ist, erscheint ihr
jetziger Anwendungsbereich zu weit (eine restriktivere Aus-
gestaltung der primären Sicherungsverwahrung fordern auch
Dünkel/Flügge/Lösch/Pörksen, DRiZ 2010, 54, 57). Dies
gilt insbesonde

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 131.304 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 17/3403, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 104.139–235.443 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.41) +D1D2D3 · Prüfwert 2dcbe1827c91d9e6….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP