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Artikel 1 · BT-Drs. 17/3403 · S. 21
Zu Artikel 1 (Änderung des Strafgesetzbuches)
Zu Artikel 1 (Änderung des Strafgesetzbuches) Zu Nummer 1 (Inhaltsübersicht) Es handelt sich um eine Folgeänderung zur Ergänzung der Überschrift von § 68d StGB (siehe Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe a). Zu Nummer 2 (§ 66 StGB) § 66 StGB regelt die primäre, also bereits im Urteil angeord- nete Sicherungsverwahrung. Zu Buchstabe a (Absatz 1) Absatz 1 dieser Vorschrift enthält den Grundtatbestand des Sicherungsverwahrungsrechts, auf dessen Voraussetzungen in § 66 Absatz 2 bis 4 und in den §§ 66a, 66b StGB in unter- schiedlichem Umfang Bezug genommen wird. Hier vorge- nommene Änderungen sind daher auch für diese anderen Re- gelungen bedeutsam. Drucksache 17/3403 – 22 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode Die Neufassung von Absatz 1 bezweckt im Kern zweierlei: Zum einen soll der Kreis der Straftaten, auf denen eine Si- cherungsverwahrung grundsätzlich beruhen kann, stärker auf Delikte gegen höchstpersönliche Rechtsgüter, ein- schließlich gemeingefährlicher Straftaten, konzentriert wer- den. Zum anderen soll der für die Gefährlichkeitsprognose maßgebliche Zeitpunkt klargestellt werden. 1. Beschränkung der tauglichen Anlass- und Vortaten Bisher kommt im Rahmen des § 66 Absatz 1 und 2 StGB grundsätzlich jede vorsätzliche Straftat als Grundlage für die Anordnung der Sicherungsverwahrung in Betracht. Gleiches gilt in Bezug auf den Gegenstand der erforderlichen Vorver- urteilungen bzw. für die erforderlichen weiteren Taten. Da die Sicherungsverwahrung aber nach allgemeiner Meinung als „letztes Mittel der Kriminalpolitik“ (so schon Bundes- tagsdrucksache V/4094, S. 20) anzusehen ist, erscheint ihr jetziger Anwendungsbereich zu weit (eine restriktivere Aus- gestaltung der primären Sicherungsverwahrung fordern auch Dünkel/Flügge/Lösch/Pörksen, DRiZ 2010, 54, 57). Dies gilt insbesonde
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 131.304 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 17/3403, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 104.139–235.443 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.41) +D1D2D3 · Prüfwert 2dcbe1827c91d9e6….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP