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Artikel 1 · BT-Drs. 15/2887 · S. 11
Zu Artikel 1 (Änderung des Strafgesetzbuches)
Zu Artikel 1 (Änderung des Strafgesetzbuches) Zu Nummer 1 (Inhaltsübersicht) Seit Inkrafttreten des Sechsten Gesetzes zur Reform des Strafrechts (6. StrRG; BGBl. I S. 164, 704) am 1. April 1998 steht fest, dass die durch Artikel 1 Nr. 1 dieses Gesetzes neu gefassteInhaltsübersichtamGesetzesrangteilnimmt.Dasbe- deutet, dass sie durch den Gesetzgeber mit geändert werden muss, soweit sich – wie hier – Änderungen des Strafgesetz- buches auf die Inhaltsübersicht auswirken (vgl. den Bericht des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages zu Arti- kel 1 Nr. 1 des 6. StrRG, Bundestagsdrucksache 13/9064, S. 8). Zu Nummer 2 (§ 66b – neu –) Die vorgeschlagene Regelung des § 66b enthält zunächst zwei Absätze, die bei unterschiedlichen formellen Vorausset- zungen die nachträgliche Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung gegen Straftäter ermöglichen, die sich im Vollzug der Freiheitsstrafe aus dem Ausgangsurteil befinden. In beiden Konstellationen soll so das hohe Risiko vermieden werden, das sehenden Auges eingegangen werden müsste, wenn ein nachträglich als hochgefährlich erkannter Verurteilter in die Freiheit entlassen wird. In diesen Fällen muss das Freiheitsgrundrecht des Betroffenen zurücktreten, denn der „Schutz vor solchen Verurteilten, von denen auch nach Verbüßung ihrer Freiheitsstrafen schwere Straftaten ge- gen das Leben, die körperliche Unversehrtheit, die Freiheit oder die sexuelle Selbstbestimmung anderer mit hoher Wahr- scheinlichkeit zu erwarten sind, stellt ein überragendes Gemeinwohlinteresse dar. Diesen Schutz durch geeignete Mittel zu gewährleisten, ist Aufgabe des Staates“ (Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 10. Februar 2004 – 2 BvR 834/02 u. a., S. 77). Angesichts des hohen Wertes des Freiheitsrechts ist ein „verfassungsgemäßer Ausgleich d
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 26.198 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 15/2887, 15. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 30.764–56.962 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.63) +D1D2D3 · Prüfwert 66860678340b520a….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP