§ 255 Räuberische Erpressung
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 533
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Nach Gewicht
- BGH, 05.06.2019 – 1 StR 34/19Versuch der räuberischen Erpressung mit Todesfolge: Wirksamkeit des Rücktritts eines "Lebensmittelerpressers" bei Verhinderung der TodesfolgeZitiert von 6
- LG Bochum, 02.03.2017 – 7 Ks 30 Js 79/16 - 25/16
- LG Kiel, 29.09.2009 – 10 KLs 24/08
- LG Köln, 10.07.2008 – 102-7/08
- LG Köln, 18.06.2024 – 110 KLs 26/22
- LG Krefeld, 22.05.2024 – 21 KLs 31/23
Zuletzt entschieden
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 255 StGB zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Wird die Erpressung durch Gewalt gegen eine Person oder unter Anwendung von Drohungen mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben begangen, so ist der Täter gleich einem Räuber zu bestrafen.