§ 52 Tateinheit
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/StGB/52#abs-1 (1) Verletzt dieselbe Handlung mehrere Strafgesetze oder dasselbe Strafgesetz mehrmals, so wird nur auf eine Strafe erkannt.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/StGB/52#abs-2 (2) Sind mehrere Strafgesetze verletzt, so wird die Strafe nach dem Gesetz bestimmt, das die schwerste Strafe androht. Sie darf nicht milder sein, als die anderen anwendbaren Gesetze es zulassen.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/StGB/52#abs-3 (3) Geldstrafe kann das Gericht unter den Voraussetzungen des § 41 neben Freiheitsstrafe gesondert verhängen.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/StGB/52#abs-4 (4) Auf Nebenstrafen, Nebenfolgen und Maßnahmen (§ 11 Absatz 1 Nummer 8) muss oder kann erkannt werden, wenn eines der anwendbaren Gesetze dies vorschreibt oder zulässt.
Wird zitiert von 2.887 Entscheidungen zu § 52 StGB →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- LG Frankfurt am Main, 06.12.2022 – 5/08 KLs - 4881 Js 250066/21 (3/22)
- BGH, 14.05.2024 – 6 StR 502/23Sperrwirkung der Strafobergrenze bei VergewaltigungZitiert von 8
- LG Nürnberg-Fürth, 12.08.2024 – 13 KLs 372 Js 23339/23
- LG GieBen, 18.10.2023 – 2 KLs 505 Js 18522/21
- LG Düsseldorf, 05.02.2018 – 018 KLs 2/17
- BGH, 14.11.2024 – 3 StR 189/24Konkurrenzrechtliche Beurteilung der Tatbestandsverwirklichung der mitgliedschaftlichen Beteiligung an einer terroristischen oder kriminellen VereinigungZitiert von 42
Zuletzt entschieden
- BGH, 22.09.2026 – 5 StR 400/26Strafzumessung: Aufhebung des Strafausspruchs bei Missachtung der Prüfungsreihenfolge zwischen vertyptem Milderungsgrund und minder schwerem Fall Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- BGH, 18.09.2026 – 1 StR 343/26Betäubungsmittelstrafrecht: Zugehörigkeit nachfolgender Zahlungsvorgänge zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- BGH, 09.09.2026 – AK 46/26Untersuchungshaft: Aufhebung des Haftbefehls wegen Verstoßes gegen das Beschleunigungsgebot Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 52 StGB zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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13.04.2017 Ausfertigung
§ 52 geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 13. April 2017 (BGBl. I 872)
BGBl. 2017 I S. 872
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.