§ 54 Bildung der Gesamtstrafe
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 1.209
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- LG Duisburg, 22.09.2004 – 34 KLs 6/04Zitiert von 2
- LG Bielefeld, 15.06.2023 – 20 KLs 29/22
- BGH, 22.02.1978 – 3 StR 10/78 SZitiert von 2
- LG München II, 15.06.2023 – 2 KLs 41 Js 44324/21
- LG Köln, 30.01.2017 – 101 KLs 13/15Zitiert von 1
- BGH, 09.11.2017 – VII ZR 62/17Haftung eines Zuschauers eines Fußballspiels wegen des Zündens eines Sprengkörpers: Höhe des Schadensersatzanspruchs für den finanziellen Schaden des Vereins durch einen gegen den Verein für diesen und weitere Vorfälle gemeinsam verhängte VerbandsstrafeZitiert von 2
Zuletzt entschieden
- BGH, 29.07.2026 – 5 StR 144/26Strafaussetzung zur Bewährung: Rechtsfehlerhafte Erwägungen zur Legalprognose bei erheblichen Vorstrafen und Bewährungsversagen KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasst
- BGH, 30.06.2026 – 5 StR 96/26
- BGH, 18.06.2026 – 4 StR 126/26
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 54 StGB zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/StGB/54#abs-1 (1) Ist eine der Einzelstrafen eine lebenslange Freiheitsstrafe, so wird als Gesamtstrafe auf lebenslange Freiheitsstrafe erkannt. In allen übrigen Fällen wird die Gesamtstrafe durch Erhöhung der verwirkten höchsten Strafe, bei Strafen verschiedener Art durch Erhöhung der ihrer Art nach schwersten Strafe gebildet. Dabei werden die Person des Täters und die einzelnen Straftaten zusammenfassend gewürdigt.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/StGB/54#abs-2 (2) Die Gesamtstrafe darf die Summe der Einzelstrafen nicht erreichen. Sie darf bei zeitigen Freiheitsstrafen fünfzehn Jahre und bei Geldstrafe siebenhundertzwanzig Tagessätze nicht übersteigen.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/StGB/54#abs-3 (3) Ist eine Gesamtstrafe aus Freiheits- und Geldstrafe zu bilden, so entspricht bei der Bestimmung der Summe der Einzelstrafen ein Tagessatz einem Tag Freiheitsstrafe.